Vorbei mit kostbaren Meisterstücken und ‚Schmausereyen‘

König Friedrich Wilhelm I. ‚richtete sein Augenmerk auf den Aufbau Preußens als unabhängige Militärmacht und Merkantilstaat, schuf ein umfassendes Staats-finanzwesen und führte straffe Sparmaßnahmen am preußischen Hofe ein. Aufgrund seiner umfangreichen Reformen wurde er als „Preußens größter innerer König“ bezeichnet‘ ( Wikipedia).

Aber nicht nur am Hofe soll gespart werden – im September 1723 ergeht ‚aus Landes-Väterlicher Vorsorge‚ zum Beispiel die folgende Verordnung:

Handwerker_MeisterstückeQuelle: Digitale Bibliothek deutscher Drucke des 18. Jahrhunderts

‚Nachdem Seine Königliche Majestät in Preußen, u. Unser allergnädigster Herr vernommen, wasgestalt bey verschiedenen Handwercks-Zünften und Innungen die Gewohnheit sey, daß die neu-angehenden Meister dergleichen kostbahre und besondere Meister-Stücke, so niemand kauffet und gebrauchet, machen müssen, solches aber nur zum Ruin der angehenden Meister gereichet indem dieselben bey Verfertigung solchen Meister-Stücks viel Unkosten anwenden, und sich öfters darüber in Schulden setzen müssen, dasselbe ihnen aber hiernechst auf dem Halse bleibet, und sie davor nichts lösen können; Als(o) haben höchstgedachte Seine Königliche Majestät zu Verhütung dessen vors Künftige, aus Landes-Väterlicher Vorsorge allergnädigst resolviret, verordnen auch hiermit und in Krafft dieses, daß hinfüro bey den Handwerckern und Künstlern keine andere als solche Meister-Stücke gefertiget werden sollen, welche Kaufmanns-Gut sind, und wozu sich Abnehmer finden; Und ob zwar dieselben nicht kostbar seyn sollen, so müssen sie doch dergestalt gemacht werden, daß man daraus urtheilen könne, ob der Verfertiger das Meister-Recht zu erhalten tüchtig sey oder nicht.

Übrigens sollen auch alle, vor und bey Verfertigung des Meister-Rechts sonst üblich gewesene Schmausereyen und Unkosten mit Bewirtung der Meister, so bey Außarbeitung des Meister-Stücks als Zeugen bißher zugegen seyn müssen, gäntzlich und bey Verlust des Privilegii abgeschaffet seyn, anstatt dessen aber derjenige Geselle, wieder welchen ein gegründeter Verdacht, daß er das Meister-Stück nicht allein gemacht, von dem Magistrat des Orts angehalten werden, sich deßhalb endlich zu purgiren (laut Duden: ‚von Störendem befreien, säubern; reinigen, läutern‘; Herkunft: mittelhochdeutsch purgieren < lateinisch purgare = reinigen; sich rechtfertigen)

 Handwerkerstücke_2Diese Verodnung wird auch meine Vorfahren in Pr. Eylau betroffen haben. Einige von ihnen waren Böttchermeister. Sie werden als Meisterstück hinfüro wohl ‚reelle‘ Holzgefäße ohne viel Schnörkelei hergestellt haben:-)

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