Legitimationserklärungen – Amtsgericht Landsberg, Pr. Eylau

Inmitten der bei Ancestry einsehbaren Kirchenbücher findet man unter der merkwürdigen Bezeichnung ‚Bartoszyce, Bukowiec, Hanshagen u Landsberg‚ zunächst (bis Bild 85) Taufeinträge aus dem Kirchspiel Buchholz. Dann folgen (bis Bild 221) digitalisierte Akten des Amtsgerichts Landsberg, und zwar Legitimationserklärungen unehelicher Kinder aus der Zeit von 1841 bis 1872.

ACTA GENERALIA der Königl(ichen) Kreisgerichts-Kommission zu Landsberg betreffend die Erklärungen der Ehemänner über die Legitimität der von ihren Frauen vor der Ehe geborenen unehelichen Kinder

Da der Landsberger Magistrat auch für umliegende Orte zuständig ist, enthalten diese Akten auch Legitimitätserklärungen von Kindern, die zum Beispiel in Eichhorn, Guttenfeld, Petershagen oder anderswo zur Welt kamen. Der Pfarrer des jeweiligen Kirchspiels, in dem das Kind geboren wurde, war offenbar verpflichtet, die Anerkennung der Vaterschaft zunächst zu protokollieren und anschließend nach Landsberg zu melden.

Am 6. Mai 1860 verfasst zum Beispiel Pfarrer Passarge in Petershagen den folgenden Brief:

Es erschienen die am heutigen Tage getrauten Broddeschen Eheleute, der Kutscher aus Dittchenhöfen Carl August Brodde und seine jetzige Ehefrau Wilhelmine geb. Grünheid, und erkärten, daß sie vor der Ehe ein uneheliches Kind gehabt hatten, welches am 13. Febr. d(es) J(ahres) geboren war und am 26ten d. J. in der heiligen Taufe den Namen Friedrich Wilhelm erhalten. Dieses Kind erkennt der Vater durch diese Verhandlung als das seinige an und versprcht, sich seiner auch ferner als Vater anzunehmen. Dieses bezeugen beide Ehegatten durch ihre Namensunterschrift.

Man findet in den Unterlagen auch einen Brief, der 1858 aus Labiau gesandt wurde. Der mittlerweile pensionierte Wildenhöffsche Oberförster Johann Albert Melchior Lübeck teilt darin mit, dass er das von seiner verlobten Braut Henriette Schrade zu Sangnitten im Kirchspiel Canditten 1845 geborene Kind namens JOHANNE als das Seine anerkennt. Herr Lübeck bittet um einen entsprechenden Vermerk im Kirchenbuch.

In einigen Fällen sind diese Dokumente besonders wertvoll, da aus dieser Zeit gar keine Kirchenbücher mehr vorhanden sind. Sowohl aus dem Kirchspiel Petershagen als auch aus dem Kirchspiel Canditten existieren diese beispielsweise nicht mehr.

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Eine Antwort zu Legitimationserklärungen – Amtsgericht Landsberg, Pr. Eylau

  1. Viktor Haupt sagt:

    Danke, Irmi, für diese hilfreichen Hinweise.

    Jeder Nutzer von Ancestry, der in ostpreußischen Quellen forschen will, hat sich schon über die verwirrenden Bezeichnungen und Einordnungen der Kirchenbücher geärgert. Man muss sich mitunter schon sehr gut auskennen, um genau zu ermitteln, welches Kirchenbuch man da gerade vor sich auf dem Bildschirm hat.

    Dass man zwischen den Kirchenbüchern auch Amtsgerichtsakten finden kann, ist für mich völlig neu. Da ich auch in und um Landsberg forsche, ist der Hinweis auf diesen Fund besonders interessant.

    Herzliche Grüße
    Viktor

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