Eine ganze Reihe meiner ostpreußischen Vorfahren übten zu unterschiedlichen Zeiten auf verschiedenen Gütern – sowohl im ehemaligen Kreis Pr. Eylau als auch im Samland – das Amt eines Hofmanns aus:
- Hans Gegner (ca. 1620 – 1665) war Hofmann in Worienen
- dessen Enkel Peter Gegner (1689 -1759) ebenso
- Christoph Gnoss (1743-1807) war Krüger u. Hofmann im Neuen Kruge, Worglitten
- Christoph Willfang (ca. 1680-1740) Hofmann im Peistener Vorwerk Wangnick
- auch Sohn Johann Willfang wird Hofmann in Wangnick
- Gottlieb Gutt (1751 – ca. 1830) Hofmann im Wildenhoffer Vorwerk Amalienhof – 1784 Pachthofmann in Schönwiese bei Landsberg
- Martin Reisemann (ca. 1710 – nach 1776) war Hofmann auf dem Gut Wangen im Samland
- Hans Colbe (1667- vor 1720) war Hofmann in Sudnicken
Sie alle waren dafür zuständig, die zu Bewirtschaftung des jeweiligen Guts angestellten Arbeiter zu beaufsichtigen und ihre ’sittliche Haltung‘ zu überwachen. Ihre Ehefrauen – die Hofmütter – sorgten für die Verpflegung der ledigen Knechte und Mägde.
Quelle: Was waren unsere Vorfahren, Sonderschrift 18 des VFFOW
Ausschnitt aus dem Kirchenbuch von Eichhorn
Anno 1685 ist copuliret
d(en) 7. Jan. Gerg Sahm, Instmann von Eichhorn
mit J Elisabeth, S(elig) Hans Gegeners,
gewesenen Hofmanns zu Worienen hin-
terl(assene) ehel(eibliche) T(ochter
Und all meine zuvor genannten Vorfahren werden ihren jeweiligen Gutsherren einen Eid wie den folgenden ‚Hoffmanns Eydt‚ in vergleichbarem Wortlaut geleistet haben:
Nachdem der Durchlauchtigste Hochgeborene Fürst und Herr Herr Friedrich Wilhelm Markgraf zu Brandenburg […], mein gnädigster Kurfürst und Herr, mich N. N. zu Ihro Kurfl. Gnaden Hofman zu N. annehmen lassen, als gelobe und schwöre ich zu Gott dem Allmächtigen, dass ich Ihro Kurfl. Durchl. getreu und ehrlich, wie es einem getreuen Diener gebührt, dienen, Deroselben Frommen und Nutzen, so viel immer möglich, fordern, Schaden und Nachteil wehren und fürkommen, mit den Dröschern und Gärtnern richtige Kerbstücke, was jedesmal ausgedroschen wird, halten und oft, ob auch rein ausgedroschen, nachdröschen lassen und sehen will, ob der Herrschaft zu Schaden etwas darinnen gelassen oder nicht, und da einiger Mangel in einem oder anderen durch mich gefunden werden sollte, solches dem Kurfl. Inspektor oder Burggrafen jedesmal anzeigen, auch im Hof bei allem Vieh, dass dasselbe fleißig gewartet werde, Aufsicht haben, die Hofpferde zu jagen oder fremden Geschäften nicht nehmen lassen, vielweniger bei Hof auf Sr. Kurfl. Durchl. Futter fremdes Vieh gestatten, auch auf alles andere, was einem Hofmann ich acht zu nehmen gebürt, desgleichen, ob der Hof und die Scheune jedesmal zu rechter Zwit geschlossen, ganz getreulich zu sehen, aufm Felde und was zum Vorwerk gehört, sonderlich im August und zur Saatzeit, fleißige Aufsicht pflegen, mich auch aller anderer Hantierung, dadurch mein eigener Nutz gesucht und etwas in meinem Dienst versäumt werden möchte, entschlagen, und allein eines Hofmanns Dienst nach höchstem Vermögen abwarten und in Summa mich also verhalten will, wie es einem treuen und fleißigen Hofmann eignet und gebühret.
Quelle: Eid und Aufgaben eines Hofmanns. Nach dem 1. Dezember 1640. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_ojw_xrr_hrb