Gesucht ‚wegen böslicher Verlassung‘

Eleonore Blume – eigentlich Leonore Blohm – wird 1736 als Tochter des Häuslings Johann Conrad Blohm und seiner Ehefrau Judith in Wersabe geboren. Seit 1753 ist sie mit dem Reiter Johann Hinrich Lohse verheiratet. Dies sind ihre Eltern:

Conrad Blohm Häußling in Wersabe und seine Ehefrau Judith

Am 15. Februar 1762 erscheint in den ‚Oldenburgisch Wöchentlichen Anzeigen‚ eine ‚Gerichtliche Proclamation und Publication‚ der Regierung in Stade. Man gibt bekannt, dass ‚Eleonore Blume‚ ihrem Ehemann Bargeld und ‚Monturstücke‚ entwendet habe und gemeinsam mit dem Knecht Harm Reincke Lünsmann – von dem sie schwanger sei und den sie mittlerweile auch geheiratet habe – über die Weser ‚ins Dänische‚ geflohen sei.

Leonore Blohm wird aufgefordert, in ihre Heimat zurück zu kehren und wegen ‚böslicher Verlassung‚ ihres Ehemanns ‚Rede und Antwort‚ zu stehen.

Ausschnitt aus einer Situationskarte von Osterstade
Handzeichnung, kopiert durch C.G.Gasschütz (1750-1780)

Die genannten Personen gehören nicht zu meinen Vorfahren – aber sowohl im Dorf Wersabe an der Weser als auch in den umliegenden Dörfern leben zu dieser Zeit auch einige meiner eigenen Ahnen mit ihren Familien und sicherlich wird dieses Ereignis in Wersabe und rundum für Aufregung und reichlich Gesprächsstoff unter den damaligen Bewohnern gesorgt haben …

Die ‚Anzeige‘ lautet: Gerichtl(iche) Proclam(ation) und Publicat(ion) –

Sr. Königl. Majest. von Großbritannien und Churfürstl. Durchlauchtigkeit zu Braunschweig und Lüneburg. Wir zum Consitorio der Herzogthümer Bremen und Verden verordnete Geheimter Rath, Regierungs-Räthe, Cantzeley Director und Räthe …

Geben dir Eleonore Blumen aus dem Dorfe Wersabe gebürtig, vehelichte Losen hiemit zu vernehmen, wasmassen dein Ehemann, der Reuter unter des Obristen Bremer Cavallerie Regiment, Johann Hinrich Lose bey Uns geziemend vorgestellet, daß, da du dich aus dem Quartier zu Hinnebeck Amts Hagen mit des Aleverich Campsen Knecht Harm Reincke Lünsmann über die Weser in das Dänische begeben, deines Ehemanns zurück gelassene Baarschaften an Gelde und Monturstücken mit weggenommen, auch dich von gedachtem Lünsmann schwängern und mit ihm cupuliren lassen, mithin deinen Ehemann böslich verlassen, dessen Umstände aber nicht litten so hin zu leben, Wir geruhen mögten, dich edictaliter anher citiren zu lassen. Wann nun solchem seinen Gesuch Statt gegeben, und diese Citatis una pro tribus erkannt ist;

Als(o) citiren, heischen und laden Namens Sr. Königl. Majest(ät) und Churfürstl. Durchl(aucht) Unsers allergnädigsten Herrn Wir dich Eleonore Blumen verehelichte Losen zum ersten, andern und drittenmahl und also peremtorie solchergestalt, daß du entweder auf den 4ten Martii nach dem Sonntage Ivocavit, zum ersten, oder den 1ten April wird seyn der Donnerstag nach dem Sonntage Judica zum andern, wenigstens den 13ten May 1762, als am Donnerstag nach dem Sonntage Cantate genannt, zum drittenmahl, und zwar auf diesen letztern Termin auch zu Anhörung der Urtel, Morgens früh um 8 Uhr vor hiesigem Königl. und Churfürstl. Consistorio in Person erscheinest, was von deinem Ehemann Johann Hinrich Lose wegen böslicher Verlassung wird an- und vorgebracht werden, anhören, darauf Rede und Antwort geben, und nach … verhandelter Nothdurft, rechtlichen Bescheides auch der Urtel gewärtigen sollest: Mit der Verwarnung, daß, du erscheinest in den angesetzten Terminen oder nicht, dessen ohngeachtet den Rechten nach in Contumaciam (= in Abwesenheit) auch mit Publicirung der Urtel verfahren werden soll. Wornach du dich zu achten.

Gegeben Stade unterm Königl. und Churfürstl. Consistorial-Insiegel den 14. Januar 1762.

(L.S.) v. Bodenhausen, v. Wersebe, Buscher.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen für den Permalink.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.