1886 im Kreis Pr. Eylau erteilte Wandergewerbescheine

Früher wurde das Reisegewerbe auch als Wandergewerbe oder als ambulantes Gewerbe bezeichnet. Das Gegenteil nennt sich Stehendes Gewerbe. Typische reisegewerbliche Tätigkeiten sind der Vertreter an der Haustür oder auch der Standverkäufer auf der Straße. Dabei werden an Ort und Stelle Verträge (Kauf oder Bestellung) abgeschlossen. Auch das Handwerksgewerbe kann als Reisegewerbe ausgeübt werden (sog. Reisehandwerk). Die Erteilung einer Reisegewerbekarte wird von der Gewerbeaufsicht versagt, falls Vorstrafen, mangelnde Zuverlässigkeit oder Polizeiaufsicht vorliegen‚. (Quelle: Wikipedia)

Sogenanntes ‚Wandergewerbe‚ gab es in Preußen seit jeher – auch in Ostpreußen zogen Händler zu Fuß oder mit ihren Wagen umher, um die ländliche Bevölkerung mit dem Nötigsten zu versorgen.

Kl. Maxkeim – Kaufmann Bagins aus Warschkeiten mit seinem ‚fahrenden Kaufladen‘ (Quelle: Horst Schulz, In Natangen; S. 342)

Im Kreis Pr. Eylau erhielten im Jahr 1886 59 Personen einen Wandergewerbeschein. In den amtlichen Nachrichten der Kreisblätter wurden ihre Namen veröffentlicht.

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