Tolkmitt-Ausgedinge

In diesem Erbkauf-Dokument von 1661 ist auch genau angegeben, was die Mutter (da sie ja das Gut Gehdau an ihren Sohn Hans abtritt) dafür erhalten soll. Sie bekommt als „außgeding“ neben Getreide u.a. „ein fettes Schwein nebst dem besten“ (witzig, das beste behält Hans dann wohl für sich 🙂 – „frey Taffelbier“, „frey Saltz und Holtz“ und „den 3ten theil von dem obst“.

Und nicht nur an die Verpflegung wurde gedacht. „Es verstattet der Käuffer Verkäufferin das kleine Stübichen zur Wohnung (,) auch den garten bey dem Schoppen, verspricht auch zur Kirchenfahrt und anderen ihren geschäften und reisen mit seinen Pferden förderlich zu sein“.

Außerdem verspricht Hans Tolkmitt, sich im Krankheitsfall um die Mutter zu kümmern – falls diese allerdings den Hof verlassen würde, um woanders zu leben, „behält sich Käuffer frey, (daß er) ihr gesagtes ausgedinge dahin zu reichen nicht verbunden seyn soll.“

Dieser Beitrag wurde unter Tagebuch abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Tolkmitt-Ausgedinge

  1. Rosemarie sagt:

    Hallo Irmi, auch ich habe solch einen Ausgedinge Vertrag in meiner Schatzkiste. Allerdings aus der „Neuzeit“ 1932, die Struktur ist die gleiche, sogar der Weg aufs „Örtchen“ wurde darin festgelegt.
    Zu lesen ist er auf meiner HP unter Dokumente lesen?
    Gruß Rosemarie

Schreibe eine Antwort zu RosemarieAntwort abbrechen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.