Eigenkäthner

Eigenkäthner (sind Personen), welche mit Genehmigung der Cammer und des Amtes auf den Dorfs-Anger oder sonst auf Königlichen Domainengrund und Boden sich kleine Wohnhäuser erbaut, und dabey einen Gartenplatz und zu einigen wenigen Scheffeln Aussaat, Land erhalten haben. Diese Leute besitzen ihren Grund erb- und eigenthümlich, haben darüber ordentliche Contracte und Verschreibungen, welche auch ihre Onera und Praestanda bestimmen. Sie können daher ihre Gründe verkaufen, an wen sie wollen, Schulden darauf kontrahiren und über frey disponiren‘ (Wiedergabe in originaler Schreibweise von 1785 aus dem Buch: „Vollständige Topographie des Königreichs Preußen“)

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