‚Gnädige Verordnung‘ gegen Üppigkeit und Verschwendung

Bei dieser Verordnung aus dem Jahre 1756 ging es vor allem um wirtschaftliche Interessen – die Produkte des eigenen Landes sollten Absatz finden. So edel und uneigennützig wie es klingt waren die Absichten wohl nicht, die zum Erlass dieser Verordnung führten – zumal es ja gerade am königlichen Hofe ausgesprochen üppig zuging.

Aber manchmal (besonders zu Weihnachten) wünsche ich mir auch so einen König, der eine ‚gnädige Verordnung‚ erlässt, ‚durch welche die Einführung gewisser zum Ueberflusse gehörenden Waaren ins Reich verboten wird.‘

Ueberfluss_1756

Anton Friedrich Büsching, Magazin für die neue Historie und Geographie; Hamburg 1769

‚Wir Adolph Friedrich, von Gottes Gnaden der Schweden, Gothen und Wenden König etc. Erbe zu Norwegen und Herzog zu Schleßwig, Holstein etc. thun hierdurch kund: daß Wir, nicht ohne Bekümmerniß vernommen, wie Ueppigkeit und Verschwendung, insbesondere in den letzten Jahren, so außerordentlich überhand genommen haben, daß sie beynahe in allen einzelnen Haushaltungen herrschen; indem mancher eine eingebildete Ehre in eine kostbare und verschwenderische Lebensart setzet; und oft der Dürftigere und Geringere darinn mit dem Reicheren und Vornehmeren um den Vorzug streitet. Je mehr aber eine solche Unart und Verwirrung sich ausbreitet, desto schädlicher ist sie für die Wohlfahrt des Staates und eines jeden insbesondere; und desto mehr verdienet sie Unsere Aufmerksamkeit.

Wir halten es für überflüßig, Unseren getreuen Unterthanen vorzustellen, wie heilsam eine einfältige und ungekünstelte Zubereitung der Speisen für die Gesundheit sey; und wie schädlich hingegen für dieselbe eine Vermischung von vielerley Arten von Weinen und Liqueuren, und hitzigen ausländischen Gewürzen seyn müsse. Wir wollen bloß Unseren getreuen Unterthanen zu Gemüth führen, daß Ueppigkeit und Verschwendung gegen die Natur streiten, welche sich mit wenigem begnüget; und oft gegen die natürliche Neigung bey manchem, und der mehresten Vermögen und Umstände, eine Nachäffung von der, dem Ansehen nach prächtigen, an sich selbst aber unüberlegten Haushaltung von anderen sind.

Die Geschichte aller Völker bezeuget, daß so lange Mäßigkeit und Enthaltung im Essen, Getränke und der Kleidung als Tugenden bey ihnen angesehen worden, sie immer an Reichthum, Macht und Ansehen zugenommen haben; daß aber hingegen, so bald Ueppigkeit und Verschwendung sich ausbreitet, die Sitten verderbet worden, und eben diese Völker in die äußerste Armuth, Verachtung, Mühseligkeit und die schimpfliche Sklaverey gerathen sind‘. ….

Nach weiteren Ausführungen (und der Androhung von Strafen bei Zuwiderhandlung) folgt – alphabetisch geordnet – ein ‚Verzeichniß gewisser Waaren des Ueberflusses, deren Einführung für das künfige im Land verbothen wird‘. Zu diesen Waren gehören u.a.:

  • Anchovis
  • Barometer
  • Brot, Zwieback und Kringel
  • Cacaobohnen
  • Corallen, verarbeitete
  • Compasse
  • Datteln
  • Danziger Bier
  • Pfeifenköpfe, von allerley Art
  • Perlen, unächte …….

Mir selbst fallen ganz andere Dinge ein, die ich heute am liebsten auf eine solche Liste setzen würde 🙂

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