Fast auf den Tag genau vor 100 Jahren – am 31. Juli 1914 – war dem ‚Amtlichen Pr. Eylauer Kreisblatt‚ folgendes Extrablatt zugefügt:
Und einige Tage später ‚geruhte der Kaiser und König‘ die Mobilmachung zu befehlen. Auch diese Bekanntmachung stammt aus einem Pr. Eylauer Kreisblatt.
Außerdem werden eine Reihe von Verhaltensvorschriften bekanntgegeben. So dürfen zum Beispiel keine Pferde mehr verkauft werden, die Ausfuhr von Verpflegungs- , Arznei- und Verbandsmitteln wird untersagt und es wird speziell an die Besitzer von Brieftauben appelliert: