Wollte sich ein Brautpaar in Königsberg (und sicherlich auch woanders) nicht in der zuständigen Kirche, sondern zu Hause trauen lassen, wurde dafür eine besondere Erlaubnis benötigt. Für die Konzession einer solchen Haustrauung wurden Gebühren erhoben, die in Königsberg offenbar an die Königliche Schloss-Bibliothek gezahlt werden mussten.
In den Jahresrechnungen der Bibliotheks-Kasse – digitalisiert von der Lithauischen Nationalbibliothek – entdeckte ich Verzeichnisse, in denen über mehrere Seiten die Namen der Ehemänner aufgelistet werden, die in der Zeit vom 1. Juni 1784 bis zum Mai 1785 für eine Haustrauung bzw. die vorangehende Proklamation jeweils 2 Rthl entrichteten. Bei Lücken in den Eheregistern der Königsberger Kirchenbücher können diese Listen sehr hilfreich sein. In der Akte sind noch weitere Namenslisten für andere Zeiträume zu finden.