‚Krüger‘ als Beruf – Gastwirt und Pottbäcker?

Einige meiner ostpreußischen Vorfahren sind laut Kirchenbuch von Beruf ‚Krüger‚:

  • Ernst Wilhelm Gegner scheint diesen Beruf ’nebenbei‘ ausgeübt zu haben – hauptberuflich ist er Leinwebermeister in Eichhorn
  • Christoph Gnoss ist Krüger im ‚Neuen Kruge‘ in Worglitten
  • Johann Heinrich Ankermann wird im Kirchenbuch als ‚Erbkrüger‘, Dorfschulze und Kirchenvorsteher in  Gr. Peisten bezeichnet

In Ostpreußen entspricht der Beruf des Krügers dem eines Gastwirts. Krügern ist es erlaubt, einen ‚Krug‘ zu betreiben, in dem sie Gäste bewirten dürfen. Die dafür notwendige ‚Kruggerechtigkeit‘ wird ihnen von ihrem Grundherren erteilt.

Nun fand ich in einem Brief von Herrn Dr. Gerhard Schaub aus Kiel, der mir etwa 10 Jahren – zu Beginn meiner ‚Forscherei‘ – beim Sortieren meiner Haesloop-Vorfahren aus Blumenthal und Rönnebeck half, folgende Sätze, die ich damals wohl nur überflogen hatte: ‚Jochen Haslop ist wichtig. Er hat eine Pflugkate in Rönnebeck, das heißt, daß er ein Häuschen hat und soviel Land, daß er zum Pflügen eigene Pferde hat. Außerdem ist er Krüger und handelt mit Steinen. Krüger ist nicht jemand, der Bier und Grog ausschenkt, sondern jemand, der Tonkrüge macht, also ein Pottbäcker, außerdem macht er Backsteine‘.

Der von Herrn Dr. Schaub genannte Jochen Haslop (bzw. Jochim Haesloop) gehört auch zu meinen direkten Vorfahren. Er wurde um 1642 geboren und verstarb vor 1697 in Rönnebeck.

Wurde die Berufsbezeichnung ‚Krüger‘ regional ganz unterschiedlich verwendet? Waren die Krüger in Ostpreußen Gastwirte und in Norddeutschland Pottbäcker?

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Eine Antwort zu ‚Krüger‘ als Beruf – Gastwirt und Pottbäcker?

  1. D.Krüger sagt:

    Der Name Krüger stammt von dem alt-hoch-deutschen Wort „Kriuogari“ und bedeutet „Beschützer“. Im Mittelalter eher allgemein beruflich, später speziell mit dem Berufsstand des Krügers assoziert, der Fahrzeuge reparierte. Daher der Begriff „Krügermeister“. Der Name hat ein eigenes Adjektiv „krügerlich“ und bedeutet „schützend, führsorglich“. Ursprügliche -nieder-deutsche Bedeutung ist „Bürgermeister“ oder „Richter“.
    LG

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