Das Grundsteuerkataster von 1830 für Albrechtsdorf

Als im Jahre 1713 der preußische König Friedrich Wilhelm I. die Regierung übernahm, war der Staat ziemlich herunter-gewirtschaftet. Um dieses zu ändern und die Einnahmen des Staates zu verbessern war eines seiner ersten Aufgaben die Steuerkraft des Landes festzustellen und wenn möglich zu erhöhen.

Der Adel hatte seit der Ordenszeit die „Ritterdienste“ zu leisten. Wer über 40 Hufen Land besaß, musste zur Landesverteidigung oder sonstigen Heerfahrten „vollgepanzert mit schweren Waffen ausgerüstet, mit einem bedeckten und der Rüstung angemessenen Streithengst, begleitet von zwei anderen Reitern“ Kriegsdienst leisten. Die Aufstellung von Söldnerheeren und die spätere Einführung stehender Heere machte diesen Ritterdienst überflüssig. Im Jahre 1713 wurde er vom Adel durch die Zahlung von je 1000 Talern abgelöst. Der Adel hatte im Mittelalter die Ansicht vertreten, dass er keine Steuern zahlen brauchte, weil er durch den Einsatz seiner Ritter zur Landesverteidigung und bei Kriegsfahrten seinen Landesherrn genug unterstützte und das Schlagwort des Adels war: „Wer den Staat mit Blut und Waffen schützt ist steuerfrei“. Dieser Ansicht war der neue König nicht. Er wollte die Lasten möglichst gerecht auf seine Untertanen verteilen.

Graf Truchseß von Waldenburg erstellte 1714 ein Gutachten, das den bisherigen Horn-Klauen-und Kopfschoß, in den „General-Hufenschoß“ umwandelten sollte. Von 1716 bis zum Jahre 1719 wurden die sogen. „Hu­fenschoßprotokolle“ erstellt. Zu diesem Zweck bereisten Kommissionen das Land und bewerteten den Boden und setzten die Höhe der Steuer, den sogenannten „Hufenschoß“ fest. Diese Protokolle wurden sowohl für die Bauern, als auch für den Adel und seine Güter erstellt, um ein möglichst gerechtes Besteuerungssystem zu schaffen. Diese damals festgesetzte Steuer der „Hufenschoß“, hat sich sehr lange gehalten.

Diese Steuern  (den Hufenschoss usw.) hatte vorher der Lehnsherr von seinen untertänigen Bauern eingezogen und an den Staat abgeführt. Nach der Bauernbefreiung und Abschaffung der Lehnsherrschaft zog der Staat selbst von allen Untertanen die Steuern ein. Zu diesem Zwecke wurden Grundsteuerkataster erstellt, die für fast alle Gemeinden des Kreises Pr. Eylau erhalten sind und im Geheimen Preußischen Staatsarchiv in Berlin lagern.

Dieses Kataster wurde für Albrechtsdorf nach der Regulierung um 1830 angefertigt. Die Angaben für die Grundstücksgrößen sind bei der Errichtung noch in Kulmischen Hufen (H), Morgen (M), und Quadratruthen ((R) aufgeführt. Erst bei späteren Fortschreibungen des Katasters sind die Preußischen Maße (Morgen und Quadratruten) angewendet worden. Die Steuer ist in Reichstaler (Rthl), Silbergroschen (Sgr), und Pfennige (Pfg) angegeben.

Dieser ausgewiesene Betrag enthielt auch den Allodificationszins und die Tranksteuer. Erst im Mai 1861 wurden alle weiteren bisherigen Abgaben, wie Lehnskanon, Servis-und Fourage-Gelder, durch Gesetz in die neu geregelte Grundsteuer aufgenommen.

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Wenn man die nachfolgende Aufstellung von 1830 mit der Liste der Besitzverhältnisse in Albrechtsdorf von 1945 vergleicht, so stellt man fest, dass 1945 noch viele Namen von 1830 vertreten waren. Obwohl die Ländereien der damaligen Gutsherrschaft von Gr. Peisten, im Laufe der Zeit an neue Bauern verkauft wurden, fällt auf, dass etwa bis 1850 fast alle Bauern wesentliche Grundstücksflächen entweder an neu nach Albrechtsdorf gekommene Leute verkauften, oder die Grundstücke im Zuge der Erbfolge an mehrere Kinder aufteilten. Vielleicht waren auch bei vielen Besitzern die Gelder für nötige Investitionen und den Bau von neuen Gebäuden bzw. Höfen auf den Abbauten zu knapp, und diese Vorhaben ließen sich dann nur durch den Verkauf von Teilen der Grundstücke realisieren. Man kann aber sagen, daß viele Namen über Jahrhunderte in Albrechtsdorf vertreten waren.

Als Grundsteuer wurde um 1830 in Albrechtsdorf je Kulmische Hufe (=17,339 ha) bei den Bauern 2 Reichstaler, 8 Silbergroschen und 2 Pfennige veranschlagt. Bei den von der Gutsherrschaft eingezogenen Ländereien betrug die Grundsteuer ca. 3 Reichstaler.  Daraus könnte man schließen, dass das bessere Land die Gutsherrschaft besaß. (Borchertsdorf z.B. zahlte je Hufe ca. 3 Rthl und Reddenau 3 Rthl, 13 Sgr, 10 Pfg).

Aber wie viel Geld war das nun und wie lange musste man dafür arbeiten? Als Anhaltspunkt seien hier die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse vom Sept. 1837 in Dortmund bzw. Witten, (in Neuss lagen die Preise ähnlich) angeführt. Dortmund war damals ein Städtchen mit 7000 Einwohnern und sein Einzugsgebiet waren Teile des Märkischen- und Paderborner-Landes.

In Dortmund und Witten kostete der Berliner Scheffel in Reichstaler / Silbergroschen / Pfennige:

Rthl Sgr Pfg. Rthl.. Sgr. Pfg. Rthl.. Sgr. Pfg
Weizen 1 25 Wintergerste 1 Hafer 22
Roggen 1 11 Sommergerste 28 Erbsen 1 20
Stroh 15 Heu (50 kg) 18 Rübsamen 2 10
Eier(Dtz.) 2 6 Butter das Pfd. 5

Der Verkauf obengenannter Produkte wird damals die Haupteinnahme der Landbevölkerung gewesen sein. Verkaufen ließ sich natürlich nur das, was übrig war.

Bauern in Albrechtsdorf 1830

(geschrieben von Helmut Ramm)

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