Die Amtsrechnungen der ostpreußischen Domänenämter enthalten vor allem Auflistungen der von den Bewohnern der einzelnen – den Ämtern untertänigen – Orte zu leistenden Abgaben. Diese sind entweder in Form von Geldbeträgen zu zahlen – zum Beispiel für das bewirtschaftete Land oder für Holz, das den Wäldern entnommen oder vom Amt geliefert wird – aber auch in Form von realen Gütern wie Getreide oder Hühnern, die ans Amt zu liefern sind.
Über all diese Einnahmen wird genauestens Buch geführt! Oftmals werden sämtliche Untertanen der Dörfer namentlich genannt – die Amtsrechnungen sind deshalb wertvolle Quellen für die Familienforschnung.
Die in den einzelnen Orten ansässigen Cöllmer, Schulzen und Krüger werden separat aufgeführt, da sie anders besteuert werden. In den Amtsrechnungen des Königlichen Domänenamts Balga finde ich 1684 die beiden Schulzen Michael Timm und Hans Tiedemann aus dem Dorf Schönlinde im Kirchspiel Eichholz (Heiligenbeil), die dort 5 Huben zu cöllmischen Rechten besitzen.
Der Schulz Hans Tiedemann gehört zu meinen Vorfahren.
Eine besondere Einnahmequelle der Ämter stellen die Bußgelder dar, die von den Bewohnern bei Verstößen gegen bestimmte Verordnungen oder bei schlechtem Verhalten zu zahlen waren.
In den Auflistungen der Bußgeld-Einnahmen des Amts Balga aus dem Jahre 1674 entdeckte ich auch ein Mitglied der Schulzen-Familie Tiedemann, das für sein ungebührliches Benehmen vom Amtshauptmann mit einer Geldstrafe belegt wurde. Zahlen muss ‚des Schulzen Tiedemanns von Schönlinde Sohn (dafür) daß Er den Eysenbergschen Schulzen vor (=für) einen Hundtsfott u. unechten Schulzen gescholten‘.Ergänzung: auch der Schulz von Eisenberg
Der Begriff Hundsfott (Plural Hundsfötter) ist ein altes Schimpfwort, das heute vor allem zur Bezeichnung von Feigheit, Gemeinheit oder Niedertracht verwendet wird. … Nachweisbar ist die Verwendung als Schimpfwort seit dem 16. Jahrhundert. Das Wort leitet sich aus dem mittelhochdeutschen fud für das äußere Geschlechtsteil einer Hündin (lateinisch vulva canina) ab. (übernommen von Wikipedia).
Dieser Schulzen-Sohn ist vermutlich mein Vorfahre Peter Tiedemann, der um 1660 als Sohn des obigen Hans Tiedemann in Schönlinde zur Welt kommt und von seinem Vater später das Schulzenamt übernimmt. Falls ER es war, muss man ihm wohl zugute halten, dass er damals erst 17 Jahre alt war!
Einen weiteren Beitrag zu diesem Thema findet man hier. Bei der damaligen Durchsicht der Amtsrechnungen hatte ich diesen Bußgeldeintrag gar nicht entdeckt.