Eine ‚adlige Leiche‘ bringt Geld in die Kirchenkasse

Im Sterberegister des Kirchenbuchs von Kl. Dexen, Pr. Eylau, fand ich am Ende des Jahres 1736 eine Aufstellung, aus der hervorgeht, wie lukrativ es war, von Zeit zu Zeit eine ‚hochadlige Leiche‚ zu bestatten.

Johann Parieß, der damalige Organist der Kirche von Kl. Dexen, zieht eine Jahresbilanz. Man sieht, dass 55 ‚normale Leichen‚ in etwa das einbringen, was durch 6 ‚adelige Leichen‚ in die Kirchenkasse käme. 1736 ist diese ‚hochadlige Leiche‘ die verstorbene Hoff und Legations Räthin von Tettau gebohrne Baronessin von Hesterbeck. Das Geld wird bezahlt fürs Läuten und für die Eröffnung des Grabgewölbes. Stirbt ein adliges Kind – in diesem Fall das Söhnlein des Herrn Rittmeisters von Holtzendorff – so halbieren sich die Kosten.

Welch ein Glück für die Pastoren in dieser Gegend, dass rundum so viele Adlige lebten, die dann irgendwann mit Sicherheit zu ‚adligen Leichen‚ wurden 🙂

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