So nach und nach bearbeite ich Dokumente, die ich schon vor vielen Jahren im GStAPK fand, aber bislang noch gar nicht richtig ausgewertet habe. Manchmal habe ich beim Durchblättern ostpreußischer Folianten Dokumente entdeckt, in denen die Orte oder Familiennamen meiner Vorfahren erwähnt werden – vor lauter Begeisterung habe ich mir all diese Dokumente kopieren lassen, um sie dann später irgendwann in Ruhe durchzulesen.
Einige Dokumente aus einem der Peistenschen Hausbücher geben Auskunft über den Krug in Gr. Peisten und über die Pflichten des Krügers, der diesen Krug betreibt. Johann Heinrich Ankermann, mein Ur-Großvater 4. Grades, war viele Jahre lang Erbkrüger in Peisten – dieser Krug hat also auch eine Bedeutung für meine eigene Familengeschichte.
Im Jahre 1728 wird der Krug in Peisten von Christoph Mollenhauer übernommen. Auf dem ‚Hochadelichen Hofe‘ in Peisten, der sich im Besitz der Familie von Kreytzen befindet, wird deshalb folgender Kaufvertrag geschlossen:
‚Des Krügers in Peisten Christoph Mollenhauer errichteter Contract bestehet in folgenden Worten. Kund und zu wissen sey hirmit jedermänniglich, in sonderheit denen so daran gelegen, und solches zu wißen von nöthen, daß im unten gesetzten dato, zwischen der Hochadelichen Peistischen Herrschafft, Verkäuffern, und Christoph Mollenhauer, bißherig gewehsenen Hoff Knecht alß Käuffern, wegen des Peistischen Kruges, ein beständiger Kauff Contract geschloßen und Vollentzogen worden. Nehmlich …‘
Im nachfolgenden Text wird darauf hingewiesen, daß Christoph Mollenhauer den Krug so übernehmen muss ‚wie derselbe anitzo im baulichen Stande befunden, mit Scheune und Schoppen … nebst einem guten Baum und Pflug Garthen, welcher vom Krug Gebäude an, biß am Mühlen Fließe herab gehet‘.
So erfahren wir auch etwas über die Lage dieses Kruges innerhalb des Ortes! Für mich ist dieser Hinweis besonders interessant, da ich weiß, wo sich die alte Mühle in Peisten befand, die über viele Jahre im Besitz meiner Vorfahren war.
Christoph Mollenhauer muss für den Krug an die Gutsherrschaft 169 Gulden Polnisch bezahlen (jeden Gulden zu 30 Groschen gerechnet). Nachdem er diese Summe bar bezahlt hat, wird ihm, seiner Ehegattin und künftigen Kindern ‚des Peistischen Kruges Besitzung aufs feyerlichste‘ versprochen. Eine kleine Scheune, die sich nahe am Krug befindet, hat Christoph Mollenhauer zuvor bereits Hans Böhnert, dem vorherigen Krugbesitzer, für 10 Gulden abgekauft – sie soll fortan zum Krug gehören.
‚Damit nun auch der Neue Krüger Christoph Mollenhauer im Kruge desto beßer fortkommen, und einiges Vieh halten könne, so haben die Hochadeliche Peistische Herrschafft, drey Morgen Acker, in seinen Gräntzen und Reinen umbgeben, in jedem falle bey groß Peisten, zu diesem Kruge gegeben‘ – allerdings hat Christoph Mollenhauer dafür einen jährlichen Zins von 9 Gulden und 10 Groschen bar zu zahlen. Und ihm werden weitere Pflichten auferlegt. Im Vertrag heißt es: ‚Auch hat derselbe alle Jahr eine Reise mit zwey Pferden nach Königsberg oder an einen andern so weit entlegenen orth abzulegen‘. Von weiterem Scharwerk werde Christoph Mollenhauer befreit, ist weiterhin zu lesen – dann aber folgen wieder eine Reihe von Auflagen: jährliche Gebühren an die Kirche, Beteiligung an der Instandsetzung der Kirchengebäude, Zahlung einer Kopf-Accise für sich, seine Frau und sein Gesinde ’nebst dem Horn- und Klauen Schoß für sein Vieh.‘
Auch innerhalb seines neuen Kruges kann Christoph Mollenhauer nicht walten wie er möchte, denn Herr von Kreytzen ordnet ‚bey Straffe‘ an: ‚Ferner, so muß er auf kein anderes, als der Hochadelichen Peistischen Herrschaffts Bier und Brandtwein im Kruge verkauffen, daß bier auch mit seinem Wagen und Angespann, aus dem Peistischen Hoffe holen, auch den Krug nicht 10 Stunden ohne Bier und Brandtwein ledig finden laßen‘. Eigenes Brennen von Branntwein wird ebenfalls bei Strafe verboten. ‚Auch soll der Krüger acht haben‘, heißt es weiterhin, ‚daß aus Landsberg kein Bier noch Brandtwein hergebracht werde‚. Falls dies dennoch geschehe, müsse es eingezogen werden
Geschlossen wurde dieser Vertrag im Hofe von Groß Peisten am 16. April Anno 1728.
Aus dem Kirchenbuch von Groß Peisten weiß ich, dass der Krug auch im Jahre 1776 noch im Besitz der Familie Mollenhauer ist. Der Besitzer ist nun Johann Friedrich Mollenhauer, verheiratet mit Juliana Dorothea Schmidt. Johann Friedrich Mollenhauer ist außerdem Schulz und Kirchenvater von Groß Peisten. Bis 1788 werden dem Ehepaar 6 Kinder geboren.
Irgendwann in der Zeit von 1788 bis 1796 muss der Krug von Groß Peisten dann in den Besitz meiner Vorfahren übergegangen sein. Als Johann Heinrich Ankermann am 9.11.1796 in Landsberg heiratet, heißt es im Kirchenbuch: ‚Johann Heinrich Ankermann, Erbpachts-Krüger in Gr. Peisten, 30, mit der Jungfer Carolina Rosenberg, 17, des Frei Köllmers, auch Wirths und Königl. Erbsaßen in Groß Glandau, Christoph Rosenberg ehel. jüngste Tochter‘. Nach dem Ableben Johann Heinrich Ankermanns im Jahre 1825 führt Daniel Helmig, der zweite Ehemann seiner Witwe (u. 2. Ehefrau Susanna Barbara Politt) den Krug weiter.