Johann Michael Romey, Unterförster in Kumkeim, Pr. Eylau

Johann Michael Romey ist um 1737 zunächst Schütz, dann Königlicher Unterförster in Kumkeim, Pr. Eylau. Er lässt in der Eichhorner Kirche von 1734 bis 1745 vier Kinder taufen, die ihm seine Ehefrau Gertrude geb. Abrat, geboren hat. Gertrude Romey, geb. Abrat ist eine Tochter von Valtin Abrat, Schmied in Fuchsberg.

Nur wenige Monate nach der Geburt der jüngsten Tochter Anna Loysa Romey verstirbt die Mutter im April 1746 in Kumkeim. Zum Zeitpunkt des Todes ihrer Mutter sind alle Kinder noch minderjährig: Sohn Johann Christoph Romey ist 11 Jahre alt, Catharina Elisabeth 8, Regina 5 und Anna Loysa erst 7 Monate alt. Die 1734 geborene Tochter Anna Maria Romey wird nicht genannt, sie ist vermutlich bereits vor der Mutter verstorben.

Am 3. August des Jahres 1746 setzt der ‚Adelige Gerichtsschreiber‘ Michael Damus in Pr. Eylau einen Vertrag auf, der folgendermaßen überschrieben ist: ‚Theilungs Vergleich zwischen dem Unterförster Michel Romey von Komckeim u. desselben unmündigen Kindern erster Ehe‘. Anwesend sind die Großeltern mütterlicherseits, der Landgeschworene George Hass sowie die Unterförster George Rehberg aus Waschkeiten und Heinrich David aus Stablack, die zu Vormündern der Kinder eingesetzt sind.

Ein solcher Teilungs-Vergleich ist üblich, bevor eine neue Ehe eigegangen wird – zuvor hat der jeweilige Ehepartner dafür zu sorgen, dass die Kinder aus vorhergehender Ehe versorgt sind und sie mit ihrem Erbe abzufinden. In diesem Vertrag wird also genauestens festgelegt, was die Kinder erhalten sollen. Es wird nicht nur das Geld verteilt, sondern auch der Hausstand. Unter Punkt 3 ist aufgeführt, was Michael Romey selbst von der Wäsche behalten darf. Im Vertrag heißt es: ‚das Linnen ist folgendergestalt in natura durchs Loß vertheilet, Schicht Geber bekommt auß seiner Helffte‚:

  • 2 Bettlacken
  • 2 bunte Bettzüche
  • 2 weiße “
  • 1 gedrehlicht und
  • 1 halbgedrehlicht Tischtuch
  • 5 weiße Kußzüchen mit Näthen
  • 1 weiße Pfuhl Züche
  • 1 gedrehlicht Handtuch
  • 1 schlicht Linnenrandthandtuch
  • 3 bunt gedrehlicht Kußzüchen

Pfuhl= 2-schläfriges Kopfkissen – Züche=Überzug – Kußzüche=Kissenbezug ???

Auch die Töchter erhalten Wäsche; außerdem werden die Kleidungsstücke der verstorbenen Mutter unter ihnen verteilt. Dazu gehören u.a. ‚ein fein Leinwandt Frauen Bußtuch mit Spitzen‚ – eine schwartz Damasten Frauens Haube und ein ‚blaubunth gedrucktes Schürtztuch von drey Breithen‚ …

Der 11jährige Sohn Johann Christoph Romey bekommt etwas ganz anderes. Unter Punkt 6 steht im Vertrag: ‚Weilen der unmündige Sohn Johann Christoph an Linnen, Betten, Kleyder und Weißzeug nichts vor sich behält, so erklähret sich der Vater als Schicht Geber wegen Beabrichtung einer Gleichheit unter seinen Kindern dahin, daß er diesem seinem Sohn hinkünfftig ein Pferd und eine Flinthe geben wolle ….‘.

Nachdem das alles geregelt wurde, heiratet Johann Michael Romey am 19. Oktober 1746 in Kl. Dexen, Pr. Eylau, Anna Sandt aus Gr. Dexen.

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