Fürbitten für das königliche Haus und verordnete Trauer

Unter den vom Staatsarchiv Allenstein digitalisierten Akten finden sich auch ‚General-Kirchen-Akten der Superintendentur Heilsberg über Fürbitten für das Königliche Haus aus der Zeit von 1823 bis 1867.

Die Akten enthalten eine Reihe von Schreiben, die während dieser Zeit an ’sämmtliche evangelische Herren Superintendenten des Königsbergschen und Gumbinnenschen Regierungsbezirks‘ gesandt wurden. Diese werden darin über familiäre Ereignisse im Königshause informiert und gleichzeitig aufgefordert, ‚aufs schleunigste zu veranlassen‘, dass dieses Ereignis  den ‚getreuen Unterthanen Seiner Majestät, des Königs‘ in allen Kirchen innerhalb ihres Bezirks mitgeteilt werde

Je nachdem, ob es sich dabei um freudige oder traurige Ereignisse handelt, soll das Fürbitte-Gebet in der Kirche – das ohnehin immer auch das Königliche Haus einschließt -so abgefasst werden, dass diesem Ereignis besonders Rechnung getragen wird.

Dabei handelt es sich um:

  • Vermählungen
  • ‚gesegnete Leibesumstände‘ der Königin oder Prinzessinen
  • Geburten
  • oder Todesfälle

Verstirbt ein Mitglied der königlichen Familie, so greift das 1797 abgefasste TrauerReglement. Nicht jeder soll jedoch auf dieselbe Weise trauern – es sind genaue Regeln einzuhalten: ‚Bei dem Ableben des Königs, der Königin und einer verwitweten Königin von Preußen, trauern der Hof und die Collegia 6 Wochen lang; die ersten drei Wochen der Adel, wie bisher mit Pleureusen (= schwarze Spitzenmanschetten), und Personen bürgerlichen Standes ohne dieselben, mit tiefer Trauer: die übrigen drei Wochen mit gewöhnlichen schwarzen Kleidern, silbernen Degen und Schnallen. Die Subalternen der Collegien trauern bloß mit einem Flor um den Arm.‘

Um sicher zu stellen, dass die Trauer im Lande auch ordnungsgemäß erfolgt, wird den Superintendenten jeweils ein Auszug des Trauer-Reglements gesandt. Das Reglement enthält noch weitere Vorschriften – zum Beispiel wird das Behängen der Kanzeln und Kirchenstühle mit schwarzem Stoff untersagt und es wird angeordnet, dass 14 Tage lang (jeweils Mittags von 12 bis 13 Uhr) die Kirchenglocken geläutet werden sollen.

Quelle: http://olsztyn.ap.gov.pl/baza/skany.php?z=629&s=51

Nachdem am 26. Februar 1805 Königin Friederike Luise von Preußen in Berlin verstorben war, können auch die Bewohner des Kirchspiels Eichhorn, Pr. Eylau, 14 Tage lang den Klang ihrer Kirchenglocken ausgiebig genießen. Im Sterberegister notiert der Pastor:

koenigin_1805

Nota

den 26ten Febr. 1805 starb die Allerdurchlauchigste Fürstin und Frau, Frau Louise Friederike, verwitwete Königin von Preußen, und geborene Prinzeßin von Heßen Darmstadt, von einem heftigen Schlagfluß befallen, im 54sten Jahr ihres Alters.

Die Glocken wurden 14 Tage lang, vom 15ten bis zum 27sten März von der Dorfschaft Eichhorn, in der Mittagsstunde von 12 bis 1 Uhr geläutet(,) auch die Kirchen Music 2 Sonntage eingestelt. Die Gedächtsnißpredigt wurde Dom. Judica über den vorgeschriebenen Text Offenb. Joh. 14, 13 gehalten.

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