Der christliche Enthaltsamkeitsverein in Klein Dexen, Pr. Eylau

Hochprozentiger Alkohol wird über Jahrhunderte lediglich zu medizinischen Zwecken verabreicht. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts breitet sich der Konsum des Branntweins mehr und mehr aus – zunächst unter den Stadtbewohnern. Bei Androhung von Strafen werden seitens der Regierungen immer wieder Versuche unternommen, den Konsum einzudämmen. ‚Erst später, während des Siebenjährigen Krieges (1757-1763) verbreitete sich der Branntwein auch auf das platte Land und wurde von nun an in jeder Dorfschenke, trotz obiger Gesetze, immer fleißiger getrunken‘ (Quelle: J. H. Böttcher: ‚Geschichte der Mäßigkeits-Gesellschaften in den norddeutschen Bundes-Staaten‘; Hannover 1841; Seite 8). Auch Ärzte warnen nun eindringlich vor den Auswirkungen des Branntwein-Konsums. 

In der Zeit von 1837 bis 1839 werden in Ost- und Westpreußen zahlreiche Mäßigkeits- und Enthaltsamkeits-Vereine gegründet. Zu den vier ostpreußischen Vereinen, die bereits 1837 existieren, gehört auch der in Klein Dexen, Pr. Eylau. Gegründet wurde dieser von Johann Ernst Theodor Riedel, der seit 1816 als Pfarrer in Kl. Dexen tätig ist.

Quelle: J. H. Böttcher: ‚Geschichte der Mäßigkeits-Gesellschaften in den norddeutschen Bundes-Staaten; Hannover 1841

Im September des Jahres 1837 versendet das Königlich Preußische Consitorium ein Schreiben an ’sämmtliche Herren Superintendenten in Ost- und Westpreußen‘, das folgendermaßen beginnt: ‚Je häufiger und betrübender in neuerer Zeit die Klagen über die in den niedern Ständen bei zunehmender Wohlfeilkeit des Brantweins sehr gestiegene Trunksucht, und deren für das leibliche und geistige Wohl grundverderbliche Folgen geworden sind, um so mehr wird es dringende Pflicht, auf alle geeignete Mittel, wodurch diesem Verderben Schranken gesetzt werden können, ernstlichen Bedacht zu nehmen‘.

Die Geistlichen und Schullehrer der Provinz werden aufgefordert, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen und diese in ihren Gemeinden anzusprechen, um der Trunksucht und deren Folgen entgegenzuwirken.

In den – vom Staatsarchiv Oltztyn digitalisierten – General-Kirchen-Akten der Superintendentur Heilsberg über Verbreitung der Mäßigkeit (1837-1862) findet sich (ab Seite 18) auch ein Schreiben von Johann Ernst Theodor Riedel.

Johann Ernst Theodor Riedel (1780-1850)

Riedel gehen die Forderungen der Mäßigkeits-Gesellschaften nicht weit genug. ‚Die auf Mäßigkeit im Genusse des Branntweins dringen, scheinen mir halbe Maßregeln zu verfolgen, indem sie es dem Funken immer noch gestatten, ins Pulver zu fallen‘ … schreibt er. 

Er stellt die Frage, ob es ‚ein Glück oder Unglück, ein Gewinn oder Verlust für das wahre Wohl des Vaterlandes und der Menschheit (wäre), wenn der Gebrauch gebrannter Wasser als Getränk allmählich verschwände?‘ und plädiert dafür, die Gemeindemitglieder zum völligen Verzicht auf Branntwein zu animieren.

riedel_enthaltsamkeitsverein

‚Wie viele Familien kommen dadurch an den Bettelstab und müssen Haus und Hof verlassen. Wie viele Kinder werden dadurch frühe Waisen und irren umher ohne Brodt und Obdach, mit elendem Körper und verwahrlosetem Geiste; sie hätten gute und glückliche Menschen und fromme und selige Christen werden können, und werden nun eine Pest der menschlichen Gesellschaft, Tagediebe, Räuber und Mörder, Diebe und Brandstifter‘ … ist in dem von Pfarrer Riedel mit gesandten Informationsblatt zu lesen. 

Der ‚christliche Enthaltsamkeits-Verein‚ der Gemeinde Kl. Dexen, zu der insgesamt 32 Ortschaften gehören, hat 1837 bereits 56 Mitglieder. Dazu kommen noch 23 Mitglieder aus einer Nachbargemeinde. Alle haben durch ihre Unterschrift versichert, künftig ‚keinerley gebrannte Wasser mehr zu trinken‘.

Pfarrer Riedel berichtet: ‚Mein würdiger christlich gesinnter Lehnspatron, Herr Koch auf Cörnen, ist freudig beigetreten; ebenso der Director, die Lehrer und viele Zöglinge des Pr. Eylauer Seminars. Hier wurden solche aufgenommen, die das sechszehnte Lebensjahr überschritten haben. Die Jugend zeigt sich empfänglicher, da sie weniger zu überwinden hat, klarer einsieht, sich freudiger entschließt. Ein Vater unterschrieb, nachdem der Sohn einige Tage zuvor unterschrieben hatte. Der Zutritt von Töchtern oder Mägden war erwünscht, da sie selbst äußerten, daß sie froh wären, künftig ihre Tänzer nicht mehr mit Brandtwein traktieren zu können. Bejahrte Männer erklärten offen, daß sie zwar noch nicht unterschreiben könnten, aber die Probe der Entbehrung anstellen wollten, und, gelänge diese, nicht zurückbleiben würden.‘

Kl. Dexen, den 5ten May 1838

 

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