Das Testament der Amalie Eleonore von Domhardt

Amalie Eleonore von Domhardt wird um 1745 als älteste Tochter des späteren Oberpräsidenten Ostpreußens Johann Friedrich von Domhardt und dessen Ehefrau Johanna Amalia Keydel geboren. Nach eigenen Angaben in ihrem Testament kam sie in Ragnit zur Welt – vermutlich wohl auf dem Gut Althof-Ragnit, das ihrem Vater um diese Zeit gehörte. Ihr Geburtsdatum ist aufgrund fehlender Kirchenbücher nicht genau zu ermitteln. 

Im Jahre 1765 heiratet Amalia Eleonore von Domhardt den fast 20 Jahre älteren Hauptmann Woldemar Siegmund von Reibnitz, Herr auf Rositten, Petersdorf, Opitten, und Laubwitz. Dieser steht von Jugend an – insgesamt 41 Jahre lang – in militärischen Diensten und stirbt im Mai 1774 in Königsberg. Amalie Eleonora wird mit etwa 30 Jahren Witwe. 11 Jahre später – am 19. August 1785 – verstirbt auch sie in Königsberg. 

Am 8. August erneuert Amalie Eleonore von Reibnitz in ihrer Wohnung auf dem Roßgarten in Königsberg ihr bereits einige Jahre zuvor (am 13. April 1782) verfasstes Testament in Anwesenheit ihres ‚gerichtlich constituirten Curators‘, des Kriegs- und Domainenrats Christoph Abraham Paulsen.

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Actum Königsberg auf dem Roßgarten in dem Hause der verwittweten Frau Majorin von Reibnitz den 8. August 1785 um 7 Uhr Abends

Amalie Eleonore erklärt: ‚Da meine jetzige kränkliche Leibesumstände mir kein langes Lebensziel versprechen und ich aus gewissen Ursachen für richtig gefunden, die von mir … niedergelegte testamentarische Disposition … gänzlich aufzuheben, so habe (ich) über meinen Nachlaß meine letzte Willensmeinung … in nachstehender Art wissentlich und wohlbedächtig … an den Tag legen wollen.

Sie betont, ‚daß sie in auf- und absteigender Linie keine Nachfahren‘ habe und setzt ihre jüngere unverheiratete Schwester Ernestine Gertrude Friederike von Domhardt als Alleinerbin ein. Diese wird verpflichtet, Teile des Nachlasses an andere Personen auszuhändigen:

  1. an den jüngsten Bruder Otto Heinrich von Domhardt auf Schrombehnen, der diese Gegenstände für seine Tochter Friderike Amalie Henriette von Domhardt bis zu ‚ihrer etwaigen Verheirathung oder Großjährigkeit‘ verwahren soll.

Amalie Eleonora schildert genau, was sie ihrer Nichte zukommen lassen möchte. Der Sekretär Johann Christian Wlochatius notiert, dass diese Folgendes erhalten solle:

  • zwei Unterbette, zwei Pfühle, ein Zudeck, zwei Parchens Kopfkissen von blau gestreifter Einschüttung mit J.A.D. (vermutlich die Initialen der Mutter) auf zwei Personen bezeichnet – (es folgt eine Aufzählung verschiedener anderer Wäschestücke)
  • die von meiner Schwester in Verwahrung habende 50 Ellen rothen Damast
  • sämmtliches Silber ohne Ausnahme
  • die beiden nußbraunen Kastens mit dem Weißzeug
  • das Brautkleid von reichem Stoffe
  • die blau damasten Gardinen zum Bett
  • die nußbraune Komode mit dem was darinnen aufbehalten‘
  • die nußbraune Chatoulle mit dem Portrait meines Vaters en Brosche gefasst und meinen brillanten Ring, auch allen übrigen, was darinnen befindlich ist
  • den grauen Kasten welcher von meinen Groß Eltern herrühret, mit allem, was darinnen befindlich ist.

Weiter heißt es im Testament:

  • Sodann vermache ich den Fräulein Friederike von Podewils und der Jungfer Caroline Liking, die beide bei mir im Hause sind, meine sämmtliche anziehende Kleider, exclusive den Pelzen, und mein anziehendes Leinen, welches im kleinen Büreau verwahret ist… (Anmerkung: beide erhalten zusätzlich noch Baargeld – Fräulein von Podewils 15 Reichstaler, Jungfer Liking 10 Reichstaler – und ihre Betten)
  • (Außerdem) vermache ich meinem Bedienten Lottermoser das Bette worauf er schläft und 50 Reichsthaler baar Geld

Es werden zudem Regelungen getroffen, die das weitere Kapital betreffen – sowohl Caroline Liking als auch Friederike von Podewils sollen eine jährliche finanzielle Unterstützung erhalten – vorhandene Schulden sollen bezahlt werden und auch die bereits erwähnte Nichte soll zusätzlich Geld erhalten. 15.000 Reichstaler aber sollen der Begüterung Worienen zugeschrieben werden.

Neun Tage vor ihrem Tod – am 10. August 1785 – lässt Amalie Eleonore von Reibnitz, geb. von Domhardt noch hinzufügen: 

  • Meine sämmtlichen Leute sind nach meinem Ableben an meinen lieben Bruder, den Rittmeister von Domhardt auf Schrombehnen gewiesen, und kann unter keinem Vorwande Jemand von ihnen sogleich nach meinem Hintritt aus dem Hause gewiesen werden, viel mehr wird mein lieber jüngster Bruder die Güte haben, davor zu sorgen, daß meine Leute gütlich behandelt und nach meiner Beerdigung ihre Forderungen richtig erhalten.
  • Mein Hausgeräth, an Kupfer Zinn und Eisengeräth, wird in dem Stande wie es alsdann befindlich, nach dem Ableben meiner Schwester Ernestine, nach Worienen gegeben, jedoch ohne daß solches dem fideicommissarischen Besitzer zugerechnet wird.

Letztlich verfügt Amalie Eleonore von Reibnitz, geb. von Domhardt , dass ihr ‚entseelter Körper … auf dem Sackheimschen Kirchhofe in einem eichenen Sarg ohn alles Gepränge‘ beigesetzt werden solle.

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