Meine Ur-Ur-Großeltern Carsten Knübel und Elisabeth Knübel geb. Dehls wurden im Jahre 1881 bzw. 1906 auf dem Friedhof der Reformierten Kirche in Bremen-Blumenthal bestattet. Bei jedem meiner Friedhofsbesuche besuchte ich auch diesen Grabstein, an dem ich sehr hing.
Um dem vorzubeugen, was nun geschehen ist, wandte ich mich bereits vor mehreren Jahren an die Kirchengemeinde und bat darum, man möge mich bitte benachrichtigen, falls beabsichtigt sei, diesen Grabstein irgendwann einmal zu entfernen …..
Vor etwa 14 Tagen suchten meine Verwandten und ich vergeblich nach diesem wunderschönen alten Grabstein unserer gemeinsamen Vorfahren. Er wurde ‚abgetragen‚ ! Er habe nicht mehr die nötige Standfestigkeit gehabt und ‚da der Grabstein nun lange Jahre auf der Stelle stand, hat Herr … ihn abgeräumt‘ teilt die Friedhofsverwaltung heute mit.
Wir sind fassungslos, ärgerlich und traurig zugleich … Dieser Grabstein war erstens eine Erinnerung an meine Ur-Ur-Großeltern und – abgesehen davon – ein mehr als 100 Jahre altes besonders schönes Schmuckstück des Friedhofs!
WARUM stellt man einen solchen Grabstein nicht einfach um!? Sicherlich hätte es irgendwo auf dem Friedhof für diesen besonders kleinen Stein eine Stelle gegeben … und WARUM wurde meine Bitte ignoirert, mich bei einer geplanten Entfernung des Grabsteins zu benachrichtigen …?
Beim Lesen dieser berechtigten Anklage frage ich mich, w e m gehören alte Friedhofssteine ?
Normalerweise gilt doch sicher auch hier: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch… also wurde dieser Stein von Knübel-Nachfahren bezahlt und war somit Eigentum der Familie.
Wer immer die Beseitigung veranlaßt hat, hätte er sich damit an fremden Eigentum vergriffen, ober gibt es Regelungen in der Friedhofsordnung, die solche Eingriffe rechtfertigen ?
Erdmute
Wenn man die Friedhöfe nicht mehr braucht so ist es. Keine Friedenbäume und Aschenbuchte sonder gelegentlich ID -Nummern im Ahnenblatt werden unsere Grabsteine!