Kartoffeln gehören nicht unters Bett!

Über die oft schwierigen Lebensumstände meiner Vorfahren und ihrer Zeitgenossen habe ich schon oft geschrieben. Immer dann wird mir deutlich, in welchem Luxus ich doch lebe: in einem warmen Haus, mit Badezimmer, Wasch- und Kaffeemaschine und mit Stauraum für Kartoffeln! Ich habe mir niemals Gedanken darüber gemacht, dass viele Menschen ihre Kartoffeln früher aus Platzmangel unter ihren Betten lagern mussten.

Im Oktober 1831 veröffentlich die Abteilung des Inneren im Amtsblatt der Königlich Preußischen Regierung Königsberg eine Verordnung, ‚wegen des Aufbewahrens der Kartoffeln in den Wohnstuben unter den Schlafstellen der kleinen Leute‘.  Die Verdordnung lautet:

‚Die Bewohner des platten Landes pflegen einen Theil der erbauten und zum Verbrauch im Winter bestimmten Kartoffeln nicht allein in ihren Wohnstuben, sondern auch sehr häufig selbst unter ihren Schlafstellen aufzubewahren. Die Nachtheile, die dadurch für die Gesundheit der Stubenbewohner durch die fortwährende Ausdünstung der Kartoffeln, besonders deren Schalen, entstehen, sind nicht zu verkennen und in Abrede zu stellen, und giebt uns Veranlassung, die Königlichen Kreis- und Orts-Polizeibehörden, die Dominien, die Domainen- und Intendantur-Beamte und Magisträte deshalb aufzufordern, dahin zu wirken, daß diese schädliche Gewohnheit des Aufbewahrens der Kartoffeln in den Stuben während des Winters eingestellt, und dem Bedürfnisse überall zweckmäßig anderweit abgeholfen werde. Wo die Landbewohner bis jetzt keine eigene Kartoffelkeller besitzen, wird die Grundherrschaft zu vermögen seyn, es zu gestatten, daß ihre Grund-Eingesessen sich ihrer Keller mit bedienen könnten, falls diese sich nicht auf andere zweckmäßige Art zu helfen wissen‘.

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