Sammeln von Sperlingsköpfen im Amt Pr. Eylau

In den Jahren von etwa 1710 bis bis 1750 werden von König Friedrich Wilhelm I eine ganze Reihe von Verordnungen erlassen – darunter auch einige zur ‚Abwehr culturschädlicher Thiere‘. Zu diesen zählen:

  • Wölfe  (vor allem in Ostpreußen)
  • Bären
  • Wanderheuschrecken
  • Hamster und
  • Sperlinge

Im Dezember 1721 erscheint z.B. das ‚Renovirte Edict wegen Ausrottung der Sperlinge, da diese durch ihr Überhandnehmen in vielen Landesteilen die Getreideernte in hohem Maaße beeinträchtigen. Die Anzahl der Sperlinge soll dezimiert werden und die Bewohner werden verpflichtet, sich an der Ausrottung zu beteiligen.

Um dies überprüfen zu können, werden sie aufgefordert, der Obrigkeit jährlich eine bestimmte Anzahl von Sperlingsköpfen zu liefern – oder stattdessen eine gewisse Geldsumme an die Armenkasse ihres Dorfes zu zahlen. Die Lieferungen werden kontrolliert und von den jeweiligen Amtmännern werden Nachweise darüber an die Kriegs- und Domänenkammer gesandt.

Nach zahlreichen Klagen über die erneute Vermehrung der Sperlinge und den von ihnen verursachten Schäden an Garten- und Feldfrüchten erfolgt 1731 eine neue Verodnung.

Das betrifft selbstverständlich auch die Bewohner des Amtes Pr. Eylau.

In den Steuerbüchern des Amts Pr. Eylau, die von den Mormonen digitalisiert wurden, findet man unter den ‚Bauernlisten aus dem Jahr 1737′ zunächst Nachweise über die von den amtsuntertänigen Dörfern 1735/36 gelieferten Getreidemengen, in denen die Namen der Bauern aufgeführt werden – wie hier Christoph Bergemehn (=Borgemehn) aus Domtau – Michel und Gerge Eggert, Ertmann Stebuhn, Michel Kuhn und Hans Lang aus Glandau sowie Christoph Haffcke, Michel Kommritz, Christoph und Michel Alex, Jacob Dunckel, Peter Hantel und Hans Busau aus Kumkeim.

Dann folgt eine Auflistung der von Trinitatis 1737 bis Trinitatis 1738 aus den einzelnen Dörfern gelieferten Sperlingsköpfe.

Die geforderte Anzahl von Sperlingsköpfen ist je nach Stand unterschiedlich – während die Bauern 12 Köpfe pro Jahr vorweisen müssen, sind es bei Eigenkätnern 8 und bei Instleuten bzw. Hirten jeweils 6 Köpfe.

Die Auszüge sind ziemlich am Ende des Films 71047 zu finden. Der Fim enthält insgesamt:

  • Steuergefälle 1664, 1684, 1703, 1716
  • Viehzählung 1721
  • Bauernlisten 1737
  • Steuerkataster 1748 und
  • Bauernlisten 1749.
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