Vor der Heirat muss gepflanzt werden …

Friedrich Wilhelm (noch nicht zum König gekrönt) ordnet an, ‚daß hinfort ein jeder Unterthan und Einwohner in den kleinen Städten und Flecken, sonderlich aber auf den Dörffern, und sonsten aufm Lande, hinter seinem Wohnhause, wenn er die Gelegenheit darzu findet, ihm einen gewissen Platz abhegen, solchen in zwey Theile theilen, und den einen Theil zu Pflantzung allerhand Frucht=tragender Obst=Bäume, den andern aber zu einem Eichel=Kamp und Zeugung Mast=tragender Eichen=Bäume gebrauchen solle‘ …

Geheiratet werden darf erst dann, wenn zuvor Bäume gepflanzt wurden – genau heißt es: ‚Es soll … allen Pfarrern in allen Unsern Aemptern, und andern Domainen, hiemit ernstlich befohlen seyn, daß sie hinfort und von dato an, kein Paar Ehe=Leute vertrauen sollen, es habe dann der Bräutigam, er sey ein junger Geselle oder Wittwer von seiner Ampts=Obrikeit einen beglaubten Schein und schriftliches Gezeugnis produciret, daß er zum Wenigsten Sechs Obst=Bäume, und Sechs junge Eichen an einem bequemen Orthe gepflanzt habe‘.

Dabei wird auch daran gedacht, dass die Eheschließung ja möglicherweise zu einer Zeit stattfindet, in der eine Pflanzung nicht möglich ist. In diesem Fall soll der Ehemann ‚dieselbe nach vollzogener Heyrath, in dem nechstfolgenden Frühling oder Herbst werckstellig machen‘.

Das alles geschieht unter der Aufsicht von Forst-Bedienten, die sowohl die Bäume besorgen als auch darauf achten sollen, dass diese ordnungsgemäß gepflanzt werden. Beamte und Forst-Bediente sollen zudem dafür sorgen, dass frei stehende Plätze innerhalb der Dörfer ‚wo sichs nur immer schicket‘ mit Bäumen bepflanzt werden. Dies müssen nicht unbedingt Eichen sein – es können auch Rüstern, Linden, Weiden, Espen und dergleichen‘ genommen werden.

Die Anordnung dieser Baum-Pflanzungen wird auch begründet und die Gründe sind durchaus nachvollziehbar. Es heißt nämlich, daß ‚die Häuser in den Dörfern … durch Pflanzungen dergleichen Bäume vor Feuer und Windschaden verwahret werden sollen‘.

Im Kirchenbuch von Canditten im Kreis Pr. Eylau findet man bei den Heiratseinträgen um 1720 ab und zu Notizen wie diese:

d(aß) er stämme gesetzet, hat er mit e(inem) Zettel bewiesen

Auch der Landsberger Bürger und Schneidermeister Jacob Zilian, der 1724 in Canditten Catharina Barbara Geißler, eine Tochter des Schulmeisters Georg Geißler, heiratet, hat zuvor seine Bäume gepflanzt. Im Heiratseintrag deshalb der Zusatz: ‚d(er) stämme halber hat er vom Bürger Mstr einen Zettel gebracht‘.

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