Scharwerksaufhebung im Amte Schaaken (Samland)

Der Krieges und Domainen Rath Graf Dohna der 1ste berichtet
alleruntethänigst über die Dienstaufhebung im Amte Schaaken.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König, Allergnädigster König und Herr!

Nachdem die Aufhebung der Dienste im Ostpreußischen Domainen-Amte Schaaken bewirkt worden ist, ermangele ich nicht, den vorschriftsmäßigen comissarischen Bericht über diesen Gegenstand ehrerbietigst zu erstatten.

Bei dem drei Meilen von Koenigsberg in einer fruchtbaren Gegend belegenen Amte Schaaken befinden sich 60 Schaarwerkspflichtige Bauern, welche bisher 2400 Gespanntage und 1200 Handdienste beim Amtsvorwerke geleistet, und außerdem jeder Wirth 2 Koenigsbergsche Getreidefuhren und die veranschlagten Brennholzfuhren verrichtet haben. Diese Dienste werden mit Ausnahme der zur Amtswirthschaft ferner nötigen Getreide- und Brennholz-Fuhren ganz aufgegeben.

Die dienstpflichtigen Einsaaßen besizzen fruchtbaren und größtentheils gut angebaute Ländereien, und befinden sich in wohlhabendem Zustande. Mit Rücksicht hierauf, und nach Maßgabe des Werths, welchen die Dienste für die Einsaaßen haben, ist das zu entrichtende Schaarwerksbefreiungs-Geld mit 30 groschen preuß. bis 50 gr.pr. pro Gespanntag und 15 bis 25 gr. auch 45 gr. Preuß. pro Handtag in Anrechnung gebracht, und beträgt in Summa 1285 rthr 23 gr.

Der vierte Theil dieses Schaarwerksbefreiungs-Geldes wird in Roggen gegen Berechnung von 60 groschen pro Scheffel entrichtet, wodurch eine jährliche Getreidelieferung von 443 Scheffel 8 Mezzen (?) Roggen von Trinitatis 1806 ab, zum Krieges-Magazin behufs der Brodverpflegung des Militairs entsteht.

Die Schaarwerks-Einsaaßen haben sich, mit Ausnahme der 8 Bauern des Dorfes Neuendorf, gerichtlich dahin erklärt, die Schaarwerks-Aufhebung von Trinitatis 1806 ab, eingehen zu wollen. Für die erwähnte 8 dissentirende Bauern wird der Beamte bis zu ihren Beitritt die Dienstbefreiungs-Abgabe entrichten.

Die principienmäßige Entschädigung beträgt zu Folge des nach den neuen Grundsäzzen gefertigten Anschlags 950 rtlr 71 gr. 15 s. daher durch diese Dienstaufhebung von Trinitatis 1806 ab ein Plus von 334 rtlr 41 gr. 3s. zur Schaarwerks-Aufhebungs-Casse fließt.

Erw. Königliche Mäjestät haben allergnädigst geruht den General-Pacht-Contract des Beamten zu Schaaken auf die 6 Pachtjahren de 1804 bis 1810 allerhöchstselbst unterm 4.ten August r. Jahr zu vollziehen. In selbigem ist dem Amts-Rath Leo die in allen ähnlichen Fällen gewöhnliche Versicherung erteilt worden, daß ihm nach der bewirkten Schaarwerksaufhebung eine 12jährige Prolongation seiner 6jährigen Pacht bewilligt werden sollte.

Bei diesen Umständen bitte ich allerunterthänigst die für Erw. Königliche Majestät Interesse vortheilhafte SchaarwerksAufhebung zu genehmigen, und dem Beamten zu Schaaken eine zwölfjährige Prolongation seines jezzigen General-Pacht-Contracts von Trinitatis 1810 bis dahin 1822 allergnädigst zu bewilligen.

Erw. Königliche Majestät
allerunterthänigster Dohna
Berlin d.5ten Mai 1805

Signatur im Staatsarchiv Berlin:
GStAPK, II.HA, Abt.7 Ostpreußen III, Nr. 5233
——————————————-
Ein Beitrag von Viktor Haupt – ViktorHaupt@aol.com

Dieser Beitrag wurde unter Beiträge anderer Forscher, von Viktor Haupt abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.