‚In tiefster Unterthänigkeit ersterben‘

Vor einigen Jahren dachte ich noch an einen Schreibfehler oder an einen Fehler meinerseits beim Entziffern – inzwischen weiß ich, dass es wirklich so heißt!

Untertänigkeit_ersterbenMittlerweile habe ich diese Formulierung mehrfach gefunden, und zwar unter Bittschreiben, die aus unterschiedlichen Gründen an die jeweiligen Regenten gerichtet werden. Mal ist ein Einzelner, der sich mit einem persönlichen Anliegen an seinen Landesfürsten wendet und am Schluss seiner Anfrage ‚in Untertänigkeit erstirbt‘ – mal ‚ersterben‘ die Dorfschulzen ‚in Untertänigkeit‘, nachdem sie ihrem König zum Beispiel die untragbaren Zustände der Bewohner ihres Ortes geschildert und ihn um Erlassung von Abgaben gebeten haben.

Hier sind es die ‚treuen und unterthänigsten Knechte (=Schulzen) und Deputirte des Amts Pr. Eylau‘, die sich im Februar 1812 an ihren König wenden, weil sie – nach Beendigung des Napoleonischen Krieges – die ihnen für erlittene Kriegsschäden versprochene Entschädigung nicht erhalten haben und nochmals darum bitten.

Untertänigkeit_ersterben_1812

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