Meine Gegner-Vorfahren leben 1866 in unmittelbarer Nachbarschaft des Tatortes und haben sicherlich von dem schrecklichen Mord auf der Chaussee bei Zipperken gehört. Vielleicht haben sie sogar an der Beerdigung des Opfers teilgenommen …?
Im Kirchenbuch von Eichhorn, Pr. Eylau, findet man im Juni 1866 den Sterbeeintrag des Mühlenwerkführers Eduard Borchert aus Finken. Der damalige Eichhorner Pastor Adolf Julius Schröder vermerkt, Eduard Borchert sei am 24. Juni bei Zipperken auf der Chaussee erschlagen aufgefunden worden – sein Alter und seine Familie seien nicht bekannt, seine Bestattung sei am 27. Juni erfolgt.
Am 5. Juli erscheint im Preußisch Eylauer Kreisblatt eine Meldung, in welcher ein Arbeiter aus Schönwiese namens Thater als Tatverdächtiger genannt wird:
14 Tage später wird auch im Allensteiner Kreisblatt – allerdings mit einigen Schreibfehlern – über den Raubmord berichtet:
‚In der Nacht vom 23. zum 24. Juni 1866 ist der Mühlenwerkführer Borchardt zu Pinken (= Finken) auf der von Pr. Eylau nach Landsberg führenden Chaussee zwischen Gallehnen und Zipperken ermordet und beraubt worden.
Der That ist ein Mann verdächtig, welcher am 28. Juni mit dem Erschlagenen zusammen nach dem Kruge in Poprienen (=Topprienen) bei Pr. Eylau gekommen war. Dieser Begleiter des Borchardt war mit einem langen griesen Rock bekleidet, trug eine blaue Mütze mit einem Schirm und einer preußischen Cocarde (= ursprünglich kreisförmiges Abzeichen, meist mit militärischer oder politischer Bedeutung, zum Beispiel als Aufnäher auf Kleidern und Uniformmützen – Wikipedia), war von kräftiger Statur, etwa 5 Fuß 5 Zoll groß, mochte ungefähr 30 Jahre alt sein und hatte einen schlecht rasirten dunklen Bart. Er sprach im ermländischen Dialect und erklärte im Kruge zu Poprienen (Topprienen), daß er 1 1/2 Meile hinter Heilsberg zu Hause sei, daß er bei Königsberg an der Bahn gearbeitet habe und sich jetzt wieder nach Hause begebe.
Dem Erschlagenen sind außer baarem Gelde ein Ueberzieher von dunklem Tuche und ein Paar Stiefeln geraubt worden. Die Königlichen Behörden und Privatpersonen werden ersucht, nach dem Thäter Ermittelungen anzustellen und, sobald sich ein Verdacht gegen eine bestimmte Person ergiebt, mir davon Mittheilung zu machen. Demjenigen, welcher erheblich zur Ermittelung des Thäters führende Beweise anzuzeigen vermag, wird hierdurch eine Prämie bis 100 Thaler zugesichert‘.
Bartenstein, den 19. Juli – Der Staatsanwalt
(Quelle: ‚Im Allensteiner Kreisblatt 1845-1869 veröffentlichte Steckbriefe‘ ; VffW QMS Nr. 15; Hamburg 2009; Seite 219)
Ob der Täter jemals gefasst wurde und ob es tatsächlich der Arbeiter Thater aus Schönwiese war, konnte ich leider nicht herausfinden.