Bereits vor 1740 gab es in Ostpreußen vereinzelt Berittschulzen. Oberpräsident von Domhardt schlug während seiner Amtszeit sogar vor, man sollte darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll sei, die Dorfschulzen durch Berittschulzen zu ersetzen. Er regte an:
Die Domänenämter sollten mit Zuziehung der Generalpächter ‚‚in Überlegung nehmen, ob in denen Dörfern nicht eine beßere Ordnung dadurch hergestellt werden könne, wenn in die Stelle der bisherigen Dorffs-Schultzen künftig gewiße berittene Schultzen eingesetzt und denselben die Inspektion über einige nahe bey einander belegene Dörfer anvertrauet, auch ihnen zugleich das denen Dorffs-Schultzen bishero gezahlte Tractament zugeordnet werden möchte, welche Schultzen auch dann denen Einsassen ihres Districts die von hier aus an die Ämter gehende Verordnungen bekannt machen und auf deren Befolgung sowohl als auch die genaue Beobachtung der Dorffs–Ordnung mit Nachdruck halten, auch die Wirtschaft deren Einsassen und dass sie mit ihrem Angespann gut umgehen und von allen in den Dörfern sich ereignenden Vorfällen dem Amt wöchentlich Rapport abstatten müssen“. (Quelle: Dr. Robert Stein, Die Umwandlung der Agrarverfassung Ostpreußens durch die Reform des 19. Jahrhunderts; Bd. 1 Die ländliche Verfassung Ostpreußens am Ende des 18. Jahrhunderts; Jena; Verlag Gustav Fischer 1918)
Eine Verordnung des Oberpräsidenten von Domhardt vom 17. Juni 1764 befahl dann die Einrichtung der Stellen in allen Ämtern – die Dorfschulzen übten ihr Amt jedoch weiterhin aus.
Während der Regierungszeit Friedrichs des Großen spielen die Berittschulzen bei der Verwaltung der Domänenämter eine wichtige Rolle – um 1810 heißen sie im Amt Preußisch Eylau: Lang, Mehler, Knauer und Kroll.
Noch mehrere Jahre nach der legendären Schlacht bei Pr. Eylau leiden die Bewohner in Natangen extrem unter den Folgen – in Landsberg und den umliegenden Orten leben die Familien in großer Armut und sind kaum in der Lage, sich zu ernähren. Immer wieder werden die Berittschulzen des Amtes Pr. Eylau bei ihren Besuchen der Dörfer mit der großen Not der Bevölkerung konfrontiert.
Am 29. Januar 1810 wenden sie sich an den König und schreiben:
Allerduchlauchigster Großmächtigster König,
Allergnädigster König und Herr!
Wie sehr die Gegend um Pr. Eylau durch die im Februar 1807 im letzten Kriege angefallenen Schlachten mitgenommen, ist Eurer Königlichen Majestät nur zu genau bekannt. Es war hier der Schauplatz der fürchterlichsten Scenen, die man sich nur denkt; Rußen und Franzosen plünderten so lange sie nur fanden und ließen uns nichts als das Leben. Aber dieses ohne Mittel zur Unterhaltung desselben ist viel schrecklicher als todt seyn. In dieser Lage befanden wir uns gleich nach der Schlacht. Durch Plünderung von allem und auch von Kleidung entblößt irrten wir ohne Nahrung mit einem siechen Körper umher; unsere Wohnungen waren größtenteils durch die Hand des Feindes zerstört; und wir müßten nun dem traurigen Los, den Hungertod zu sterben, mit wankenden Schritten entgegen gehen, wenn nicht Eurer Königlichen Majestät landesväterliche Huld und Gnade durch Mehl und Brodtgetreide diesem Uebel Schranken gesetzt hätten.
Schon dieses ist Beweis genug wie elend und schlecht unsere Verfaßung zu der Zeit war und daß ein jeder Wirthschaftsbesitzer es sey im kleinen oder im großen seine Wirthschaft ganz von neuem in den Stand zu setzen genötiget war; wenn er die fortdauernde Unterhaltung für sich und seine Familie begründen wollte. Mit welchen schwachen Schritten dieses nur vor sich gehen konnte; ergiebt sich sehr leicht (,) wenn man darauf rücksichtigt (,) daß wir gleich nach der Schlacht uns so außer Stand gesetzt sahen (,) daß wir nicht einmal für die Unterhaltung unseres Lebens sorgen konnten (,) sondern uns dem Ohngefähr zu überlaßen gezwungen waren.
Obgleich wir sehr bedeutende Forderungen an die Krone haben, so haben wir dennoch bis jetzt nichts angewiesen erhalten, sondern es sind nur unsere Rückstände zur Abrechnung gebracht: hiedurch (sind wir) freilich von der baaren Bezalung derselben (entlastet), sind aber doch um nichts gebeßert. Unsere Wirthe bleiben aber immer in den nämlichen Verhältnissen und nur baare Anweisungen der Vergütungen (könnten diese) verbeßern. Durch baare Vergütungen erhielten sie Mittel in die Hände mehrers zum Retablissement unserer Wirthschaften vorzunehmen; hiedurch werden solche einträglicher und wir in den Stand gesetzt(,) die Abgaben prompt und ohn-erinnert zu entrichten, es würde also der Vorteil sowohl auf unserer als Ew. Königl. Majestaet Seiten erwachsen; weshalb wir denn auch im Vertrauen auf Ew. Königlichen Majestaet Landes väterliche Huld und Gnade Allerhöchst Dieselben allerunterthänigst zu bitten und erkühnen daß uns auf unsere sehr bedeutende Rußische Forderungen wenigstens die Hälfte derselben baar angewiesen und ausgezahlt werde damit wir unsere Wirthschaften gehörig in Stand setzten können und auch in Stand gesetzt wer den, die Abgaben für die Zukunft gehörig zu leisten.
Ew. Königliche Majestaet huldreiche und Landes väterliche Gesinnungen für das Wohl dero Unterthanen laßen uns die Erfüllung unseres allerunterthänigsten Gesuchs umso zuversichtlicher hoffen und ersterben in der größten Unterthänigkeit
Ew. Königlichen Majestaet
allerunterthänigst treugehorsamste Knechte
Quelle: GStA PK, I. HA Rep. 151 I A Nr. 4770 – Anmerkung: Das Dokument ist am Rand eingerissen und enthält deshalb einige Lücken – der in Klammern gesetzte Text wurde von mir sinngemäß ergänzt.