Chronik der Kirchengemeinde in Mühlhausen, Kreis Pr. Eylau

Digitalisiert wurde auch die Chronik der evangelischen Kirchengemeinde in Mühlhausen im Kreis Pr. Eylau – geschrieben 1910 von Albert Nitzki, Dompfarrer in Königsberg. Beschrieben werden darin auch die Wohnverhältnisse der ländlichen Arbeiter um 1900 der Region um Mühlhausen. Albert Nitzki schreibt: ‘Die Wohnungsverhältnisse … sind jetzt auf den Gütern sehr gut, in den Dörfern teilweise besserungsbedürftig. Die Räumlichkeiten sind fast immer dieselben. Sie bestehen in einer Stube, einer Kammer, einer Küche, einem Hausflur (häufig für zwei Wohnungen), einem Bodenraum, einem Stall für die Schweine und mitunter auch für die Kuh. Die Hühner haben im Sommer ihren Sitz in dem Hausflur, im Winter in der Stube unter einem Bett. Vielen Wohnungen fehlt die Küche, weil der Ofen gleichzeitig Kochherd und Backofen ist. Durchschnittlich sind die Stuben 36 bis 40 Quadratmeter groß. Die Fenster waren früher bisweilen vernagelt, so daß frische Luft nur durch die Tür Eintritt hatte. Die Kammer ist mindestens ein Drittel so groß als die Stube‘.

Und auch über die damals übliche Inneneinrichtung wird berichtet: ‘Der Hausrat besteht zunächst aus dem Himmelbett, welches auf vier Ständern von ca. 1,25 Meter Höhe ruht und oben einen Fries zur Aufnahme von Tassen, den Gesangbüchern usw. hat. Er ist mit Vorhängen versehen und für das Ehepaar bestimmt. Ferner befindet sich in der Stube ein rotgebeizter Kleiderschrank, eine Kommode oder ein Kasten in Form einer Truhe, häufig bunt bemalt, ein Tisch, der immer seinen Standort am Fenster hat, etwa sechs Holzstühle, ein bis zwei Bänke, vor allem eine Ofenbank. Das nötige Küchengerät steht blankgescheuert auf dem Kaminsims oder ist auf dem Ofenrande aufgestellt. Um die Wände und an den Balken hängen Teller, die unter dem Boden zwei Löcher zum Durchziehen des Bandes haben, auch Mützen, Stiefel und Schuhe. An den Wänden sieht man bunte Bilder, häufig in grellen Farben. Außer religiösen Bildern, die letzten drei Kaiser, die im Heere stehenden Söhne, eingerahmte Konfirmationsscheine, Patenbreife und eine Wanduhr. Ist das Ehepaar reich an Kindern, dann schlalen zwei, ja drei derselben in einem Bett. Die Sittlichkeit der Kinder ist meines Wissens dadurch nicht gefährdet worden. Ob die Stuben gedielt sind oder nicht, ist den meisten Landarbeitern ziemlich gleichgültig, wenn sie nur warm sind. Deshalb beklagen sie die Abschaffung der Strohdächer‘.

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Photo einer Grabstätte in Worienen

Der Nachfahre eines in Worienen, Pr. Eylau, Verstorbenen entdeckte in meinem Genealogie-Tagebuch ein Photo der Grabstätte seines Vorfahren. Dieses Bild entstand im vergangenen Sommer bei meinem Besuch in Worienen.  Es freut mich sehr, dass es nun in die richtigen Hände gelangt!

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Patrimonalgerichte

Patrimonialgerichte waren die in Preußen und anderen Teilen Deutschlands bis Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden Gerichte der adligen Grundherren, die jeweils eine eigene Gerichtsbarkeit hatten. Die Gerichtsbarkeit war an den Besitz eines Gutes (patrimonium) gebunden. Der Grundherr (z. B. Besitzer eines Ritterguts) war damit Gerichtsherr‘. (Quelle: Wikipedia)

All diese Privatgerichte sind jedoch der Obergerichtsbarkeit des Staates untergeordnet. Im Bezirk des Oberlandes-Gerichts von Königsberg gibt es im Jahre 1837 insgesamt 738 Patrimonalgerichte – 14 größere und 724 kleinere. In der Regel ist die Gerichtsbarkeit beschränkt auf Zivilsachen und ‘nur Verbrechen, auf welche die Gesetze höchstens 14tägiges Gefängniß  oder Strafarbeit, oder bis 5 Thaler Geldstrafe verordnen, und außerdem die nach dem Gesetz vom 7. Juni 1821 zu untersuchenden Holzdiebstähle unterliegen der Kompetenz der Patrimonal-Gerichte’ (S. 112) .

Mich selbst interessieren – aufgrund der Geschichte meiner Vorfahren – besonders die Patrimonalgerichte von Gr. Peisten, Wildenhof und Worienen. Den nachfolgenden Zusammenstellungen kann man entnehmen, welche Orte zum jeweiligen Gerichtsbezirk gehören und welcher Art die Prozesse waren, die dort 1837 verhandelt wurden.

Die gutsuntertänigen Bewohner konnten froh sein, wenn sein, wenn sie einem Gutsherrn unterstanden, der ihnen freundlich gesonnen war. Es gibt – auch im Gebiet des Kreises Pr. Eylau – viele Beispiele dafür, dass manche Gutsbesitzer ihre Macht schändlich ausnutzten. Auch in dem Bericht von Helmut Ramm über das Leben der Bauern in Albrechtsdorf und Umgebung ist darüber einiges nachzulesen.

Gefunden habe ich diese Auflistungen in dem Buch: ‘Beiträge zur Geschichte der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate’; Herausgeber: W.F.C. Starke, Geheimer Ober-Justiz-Rath; Berlin 1839. Hier in digitalisierter Form einzusehen.

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Levi Simon aus Ritterhude – Ergänzung

Jens-Mueller-Koppe (auch ein MAUS-Mitglied wie ich) teilt zu dem im vorherigen Artikel erwähnten Levi Simon mit:

Kurze Ergänzung zum genealogischen Hintergrund des Levi Simon. Laut den Angaben in seiner 2. Eheschliessung mit Adelheit Herz aus Wildeshausen am 24.03.1852 war er 49 Jahre alt, Handelsmann in Ritterhude und ein Sohn des Nathan und der Liebe Simon. Seine erste Frau “Sovie” (Tochter des David Hirschberg) starb in Ritterhude am 22.10.1847 im Alter von 42 Jahren. Eine Tochter Hanchen wurde um 1833 geboren, sie heiratete am 02.03.1857 Simon Leeser aus Ritterhude. Levi Simon war also 1833 ein junger Mann von 30 Jahren, vermutlich hatte er kurz vor 1833 geheiratet’.

(Quelle: Jüdische Personenstandsregister der Synagogengemeinde Lesum 1844-1868)

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Dank an Rita Bömermann!

Rita konnte den im Prozess genannten Andreas Murken und seine Familie sofort identifizieren. Er wurde am 25.07.1803 in Grohn geboren und am 31.7.1803 in der Lesumer Kirche auf den Namen ‘Andreas MURKE‘ getauft. Seine bedauernswerte Ehefrau heißt Alheit Lamken. Sie ist tatsächlich 10 Jahre älter als ihr Ehemann und war in 1. Ehe verheiratet mit Johann Hinrich Ratjen. Weitere Informationen zur Familie findet man bei Interesse im OFB Lesum.

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1833 – Prozess Levi Simon gegen Andreas Murken

1839 erschien in Göttingen der 4. Band der Strafrechtsfälle von Dr. Anton Bauer, in welchem er Prozesse aus verschiedenen Regionen dokumentiert. Auch dieses Buch wurde mittlerweile digitalisiert. Dieser 4. Band enthält vor allem ‘Verbrechen wider die Vermögensrechte‘. Ich entdeckte darin auch die Dokumentation eines Falles, der sich in unmittelbarer Umgebung meiner Vorfahren zutrug. Die Straftat wurde in Ritterhude verübt – die Familie des Angeklagten lebt in (Bremen-)Grohn. Und da mich immer auch die Umstände interessieren, unter denen meine eigenen Vorfahren lebten, habe ich diese Dokumentation mit großem Interesse gelesen. Es entsteht ein ‘Sittenbild’ der damaligen Zeit.

Von Seite 197 bis Seite 222 beschreibt Dr. Bauer das Verfahren: ‘Wider Conrad Murken und dessen Söhne, Andres und Johann Murken, wegen Diebstahls.’

“Am 14ten Iuni 1833 zeigt der Israelit Levi Simon zu Ritterhude beim dasigen Gerichte an, daß ihm in der vorigen Nacht eine Partie Ellenwaaren aus seinem Hause gestohlen worden, deren Werth er anfänglich zu 400 Rthl. angibt, nachher aber auf 150 bis 200 Rthl. herabsetzt und so beschwört. Bei der Ortsbesichtigung zeigt sich, daß die Diebe mit leichter Mühe eine im Stall befindliche, zur Herausschaffung des Düngers dienende Lucke geöffnet hatten und dadurch hereingekommen waren’ ….

Bei den von Grohner Landdragonern vorgenommenen Hausdurchsuchungen werden in der Wohnung des Schusters Andreas Heinrich Murken einige der gestohlenen Waren entdeckt und auch bei seinem Vater Cord Murken findet man ‘ein Stück blaues Tuch‘, das möglicherweise Levi Simon gehörte. Vater und Sohn werden daraufhin verhaftet und vor das Gericht in Schönebeck gestellt.

Interessant ist, dass man im Verlaufe der geschilderten Vernehmungen viele familiäre Details erfährt – u.a., dass Johann Murken, der Bruder des Schusters Andreas Heinrich, noch bei seinem Vater Cord in Grohn lebt oder dass die Ehefrau des Schusters ‘aus dem Wochenbett noch nicht ganz hergestellt’ ist (weshalb sie erst später vernommen werden kann). Erwähnt wird auch ein weiterer ‘abwesender’ Sohn – Diedrich Murken.

Die Aussagen von Andreas Heinrich Murken, die seines Bruders Johann und die seiner Ehefrau widersprechen sich in vielen Punkten. Zu lesen ist auch, dass Andreas Heinrich Murken bereits zuvor mehrfach straffällig geworden war.

Die Ehefrau des Schusters versucht, ihren Mann dazu zu bringen, seine Tat zu gestehen. Offenbar leidet sie sehr und ist emotional sehr aufgewühlt.

In der Verteidigungsschrift der Defensors äußert dieser die Vermutung, dass ‘die ganze Sache eine gewöhnliche Judensache sey, um vielleicht einen profitablen Accord herbeizuführen’. Er weist darauf hin, dass sein Mandant (Andreas Heinrich Murken) lediglich durch die Aussage seiner Ehefrau belastet werde, doch ‘diese verdiene keinen Glauben und lasse (sich) nur aus der Voraussetzung erklären, daß die Frau sich seiner zu entledigen suche, da sie 10 Jahre älter wie er sei sey und 2 Kinder aus ihrer ersten Ehe habe’.

Andreas Heinrich Murken wird vom Gericht letztlich – nach Abwägung aller Tatbestände und Aussagen – als ‘gefährlich‘ eingestuft und zu einer ‘dreijährigen Karrenstrafe‘ verurteilt. Er muss also 3 Jahre lang schwere körperliche Arbeiten für das Gemeinwesen verrichten.

Conrad Murken und Johann Murken werden zwar für mitschuldig gehalten, können jedoch – aufgrund mangelnder Beweise – nicht verurteilt werden. 

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Auswanderer

Auch in meiner Familie gab es sie – Auswanderer, die Familien und Heimat verließen, weil sie sich irgendwo in der Welt bessere Lebensbedingungen erhofften.

  • Carl Ludwig Gegner z.B. zog es – nachdem er in Bartenstein eine Lehre zum Kunstgärtner absolviert hatte – von Ostpreußen aus nach Dänemark. Er heiratete in Kopenhagen und gründete dort eine Familie.
  • der (um 1835 oder 1846) in Konnegen bei Heilsberg geborene Carl FERDINAND Ankermann – lt. Namensregister des KB der ev. Kirche von Heilsberg wurde in beiden Jahren ein Carl Ferdinand Ankermann getauft; Kirchenbücher existieren aus dieser Zeit nicht – ist ein Bruder meiner Ur-Ur-Großmutter JOHANNA Louise Tugendreich Ankermann. Er wanderte in die USA aus – leider konnte ich seine Spur bislang nicht verfolgen. Am 1.11.1872 reist ein Ferdinand Ankermann, 26  Jahre alt, mit der Hansa  von Deutschland in die USA (Hamburg Passenger List) – ob er das ist?
  • zwei Söhne des in Torgau geborenen Friedrich Wilhelm Müller (Bruder meines Ur-Ur-Großvaters CARL Friedrich August Müller), der 1865 geborene Friedrich Wilhelm Müller und sein 1863 geborener Bruder Georg Gottschalk Müller wanderten in die USA aus. Auch von ihnen weiß ich leider gar nichts.

Bei der Beschäftigung mit dem Thema ‘Auswanderer’ enteckte ich dieses interessante Projekt – eine Zusammenarbeit der Uni Berlin mit der Forschungsbibliothek Gotha. Es werden Briefe von Auswanderern nach Nordamerika gesammelt und ausgewertet.

‘Auswandererbriefe sind eine unersetzliche Quelle für die Kultur- und Alltagsgeschichte der Auswanderung. Die Freie Universität Berlin in Zusammenarbeit mit der Forschungsbibliothek Gotha sucht Briefe, die von deutschen Auswanderern aus Nordamerika geschrieben wurden. Die bisher größte deutsche Sammlung (7.000 Briefe) in der Forschungsbibliothek Gotha soll ergänzt und komplettiert werden’ ist auf der Seite zu lesen …und an anderer Stelle: Auswandererbriefe vornehmlich einfacher Menschen sind eine durch nichts zu ersetzende, zentrale Quelle für die Kultur- und Alltagsgeschichte der Migration, aber auch für die Sozial-, Mentalitäts- und Sprachgeschichte’. 

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Packmohr (Berufsbezeichnung)

Da selbst mein Forscherfreund Viktor diese Bezeichnung nicht kannte, wird es auch viele andere geben, die nicht wissen, was ein Packmohr ist. Diese Berufsbezeichnung begegnet uns manchmal in alten ostpreußischen Kirchenbüchern.

Ein Packmohr ist ein Amtsbediensteter, der anfangs die prußischen Bauern beaufsichtigte – später war er quasi der Polizist des Amtes.

Hier einige Packmohre, die im Kirchenbuch von Eichhorn, Pr. Eylau auftauchen:

  • Gerg Gronenberg, vor 1690 Packmohr in Kumkeim
  • Jakob Radau, ca. 1690 bis 1726 Packmohr in Kumkeim
  • Michael Radau (sein Bruder) anschließend Packmohr in Kumkeim
  • Christoph Hantel, 1760 Packmohr in Kumkeim
  • Christoph Kohn, 1770 Amtspackmohr in Kumkeim
  • Friedrich Kohn, 1776 Königlicher Packmohr in Rotehnen
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Der Krug in Peisten, Pr. Eylau

So nach und nach bearbeite ich Dokumente, die ich schon vor vielen Jahren im GStAPK fand, aber bislang noch gar nicht richtig ausgewertet habe. Manchmal habe ich beim Durchblättern ostpreußischer Folianten Dokumente entdeckt, in denen die Orte oder Familiennamen meiner Vorfahren  erwähnt werden – vor lauter Begeisterung habe ich mir all diese Dokumente kopieren lassen, um sie dann später irgendwann in Ruhe durchzulesen.

Einige Dokumente aus einem der Peistenschen Hausbücher geben Auskunft über den Krug in Gr. Peisten und über die Pflichten des Krügers, der diesen Krug betreibt. Johann Heinrich Ankermann, mein Ur-Großvater 4. Grades, war viele Jahre lang Erbkrüger in Peisten – dieser Krug hat also auch eine Bedeutung für meine eigene Familengeschichte.

Kaufcontract des Kruges in Peisten aus dem Jahre 1728

Im Jahre 1728 wird der Krug in Peisten von Christoph Mollenhauer übernommen. Auf dem ‘Hochadelichen Hofe’ in Peisten, der sich im Besitz der Familie von Kreytzen befindet, wird deshalb folgender Kaufvertrag geschlossen:

‘Des Krügers in Peisten Christoph Mollenhauer errichteter Contract bestehet in folgenden Worten. Kund und zu wissen sey hirmit jedermänniglich, in sonderheit denen so daran gelegen, und solches zu wißen von nöthen, daß im unten gesetzten dato, zwischen der Hochadelichen Peistischen Herrschafft, Verkäuffern, und Christoph Mollenhauer, bißherig gewehsenen Hoff Knecht alß Käuffern, wegen des Peistischen Kruges, ein beständiger Kauff Contract geschloßen und Vollentzogen worden. Nehmlich …’

Im nachfolgenden Text wird darauf hingewiesen, daß Christoph Mollenhauer den Krug so übernehmen muss ‘wie derselbe anitzo im baulichen Stande befunden, mit Scheune und Schoppen … nebst einem guten Baum und Pflug Garthen, welcher vom Krug Gebäude an, biß am Mühlen Fließe herab gehet’.

So erfahren wir auch etwas über die Lage dieses Kruges innerhalb des Ortes! Für mich ist dieser Hinweis besonders interessant, da ich weiß, wo sich die alte Mühle in Peisten befand, die über viele Jahre im Besitz meiner Vorfahren war.

Christoph Mollenhauer muss für den Krug an die Gutsherrschaft 169 Gulden Polnisch bezahlen (jeden Gulden zu 30 Groschen gerechnet). Nachdem er diese Summe bar bezahlt hat, wird ihm, seiner Ehegattin und künftigen Kindern ‘des Peistischen Kruges Besitzung aufs feyerlichste’ versprochen. Eine kleine Scheune, die sich nahe am Krug befindet, hat Christoph Mollenhauer zuvor bereits Hans Böhnert, dem vorherigen Krugbesitzer,  für 10 Gulden abgekauft – sie soll fortan zum Krug gehören.

‘Damit nun auch der Neue Krüger Christoph Mollenhauer im Kruge desto beßer fortkommen, und einiges Vieh halten könne, so haben die Hochadeliche Peistische Herrschafft, drey Morgen Acker, in seinen Gräntzen und Reinen umbgeben, in jedem falle bey groß Peisten, zu diesem Kruge gegeben’ – allerdings hat Christoph Mollenhauer dafür einen jährlichen Zins von 9 Gulden und 10 Groschen bar zu zahlen. Und ihm werden weitere Pflichten auferlegt. Im Vertrag heißt es: ‘Auch hat derselbe alle Jahr eine Reise mit zwey Pferden nach Königsberg oder an einen andern so weit entlegenen orth abzulegen’. Von weiterem Scharwerk werde Christoph Mollenhauer befreit, ist weiterhin zu lesen – dann aber folgen wieder eine Reihe von Auflagen: jährliche Gebühren an die Kirche, Beteiligung an der Instandsetzung der Kirchengebäude, Zahlung einer Kopf-Accise für sich, seine Frau und sein Gesinde ‘nebst dem Horn- und Klauen Schoß für sein Vieh.’

Auch innerhalb seines neuen Kruges kann Christoph Mollenhauer nicht walten wie er möchte, denn Herr von Kreytzen ordnet ‘bey Straffe’ an: ‘Ferner, so muß er auf kein anderes, als der Hochadelichen Peistischen Herrschaffts Bier und Brandtwein im Kruge verkauffen, daß bier auch mit seinem Wagen und Angespann, aus dem Peistischen Hoffe holen, auch den Krug nicht 10 Stunden ohne Bier und Brandtwein ledig finden laßen’. Eigenes Brennen von Branntwein wird ebenfalls bei Strafe verboten. ‘Auch soll der Krüger acht haben’, heißt es weiterhin, ‘daß aus Landsberg kein Bier noch Brandtwein hergebracht werde‘. Falls dies dennoch geschehe, müsse es eingezogen werden

Geschlossen wurde dieser Vertrag im Hofe von Groß Peisten am 16. April Anno 1728.

Aus dem Kirchenbuch von Groß Peisten weiß ich, dass der Krug auch im Jahre 1776 noch im Besitz der Familie Mollenhauer ist. Der Besitzer ist nun Johann Friedrich Mollenhauer, verheiratet mit Juliana Dorothea Schmidt. Johann Friedrich Mollenhauer ist außerdem Schulz und Kirchenvater von Groß Peisten. Bis 1788 werden dem Ehepaar 6 Kinder geboren.

Irgendwann in der Zeit von 1788 bis 1796 muss der Krug von Groß Peisten dann in den Besitz meiner Vorfahren übergegangen sein. Als Johann Heinrich Ankermann am 9.11.1796 in Landsberg heiratet, heißt es im Kirchenbuch: ‘Johann Heinrich Ankermann, Erbpachts-Krüger in Gr. Peisten, 30, mit der Jungfer Carolina Rosenberg, 17, des Frei Köllmers, auch Wirths und Königl. Erbsaßen in Groß Glandau, Christoph Rosenberg ehel. jüngste Tochter’. Nach dem Ableben Johann Heinrich Ankermanns im Jahre 1825 führt Daniel Helmig, der zweite Ehemann seiner Witwe (u. 2. Ehefrau  Susanna Barbara Politt) den Krug weiter.

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Zweifel …

Ist das Foto der Dehls-Mädchen wirklich schon so alt? Das Foto befand sich immer im Besitz der Familie und handschriftlich ist auf der Rückseite vermerkt: ‘Geschwister Dehls‘. Wenn aber tatsächlich Elisabeth Dehls und ihre Schwestern abgebildet sein sollten, müsste das Bild um 1835 entstanden sein! Aufgenommen wurde das Foto in der Langestraße in Vegesack im Photoatelier von H. Brade.

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